In der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres befasste sich der Gemeinderat mit dem Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gebiet „Lehmabbaugebiet Nördlich Riedling“. Die zuständige Planerin, Frau Haas, stellte hierzu die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der sonstigen Fachstellen vor. Der Gemeinderat nahm die Rückmeldungen zur Kenntnis, sodass das Deckblatt festgestellt werden konnte. Im Nachgang wird das Deckblatt dem Landratsamt Straubing-Bogen zur Genehmigung vorgelegt, im Anschluss ausgefertigt und bekanntgegeben.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt, dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Niederschneiding II“, wurden die Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen behandelt. Diese wurden von Herrn Heigl erläutert. Im Hinblick auf straßenbauliche und verkehrstechnische Belange wurde angeregt, den Beginn der Bepflanzung in einem Abstand von mindestens 7,50 Metern zur angrenzenden Kreisstraße festzulegen. Vom Immissionsschutz wird empfohlen, zum Entgegenwirken von Blendungen durch PV-Module entweder Bepflanzungen, Blendschutzmatten oder- netze anzubringen. Beiden Anregungen wurde entsprochen und jeweils ergänzt. Alle weiteren Stellungnahmen nahm der Gemeinderat zur Kenntnis und fasste den Satzungsbeschluss einstimmig.
Im vierten Tagesordnungspunkt stimmte der Gemeinderat über die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ab. Ziel ist es, mittels der Förderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Fördermittel für die Finanzierung der Sanierung des bestehenden Beckens im Naturbad zu ermöglichen. Formell bedarf es hier einer Interessenbekundung, die durch den Gemeinderat erfolgen muss.
Abschließend wurde die Erhöhung der Erfrischungsgelder für die anstehende Kommunalwahl beschlossen. Künftig erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei Kommunalwahlen 60 Euro. Bei kommunalen Stichwahlen sowie bei Bundes-, Landes-, Bezirks- und Europawahlen beträgt das Erfrischungsgeld künftig 40 Euro.