Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage „Lichting“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage “Lichting” beschlossen. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.04.2025 – 21.05.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Überarbeitung/Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 21.10.2025 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und liegt südwestlich und südlich des Ortsteils Lichting, im südwestlichen Gemeindegebiet. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 164.006 m² und ist aufgeteilt in zwei Anlagenflächen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Er-schließungsplan und integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage “Lichting” mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom

30. Oktober 2025 bis 5. Dezember 2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberscheniding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

SchutzgüterThematischer Bezug
Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere:Ausführungen zur Betroffenheit von Erholungsräumen (im Umweltbericht)Auswirkungen durch Immissionen (im Umweltbericht und Stellungnahme Landratsamt Straubing-Bogen, Technischer Umweltschutz und Tiefbauverwaltung)Analyse möglicher Reflexblendungen der Anlage (detaillierte Analyse im Umweltbericht und Blendgutachten der Fa. 8.2 Obst & Hamm GmbH Hamburg)Angaben zu vorhandenen Nutzungen (im Umweltbericht)
Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere:Bestandsaufnahme der Nutzungs- und Vegetationsstrukturen, dargestellt im Bestandsplan des UmweltberichtsInformationen zu Landschaftlichen Vorbehaltsgebieten (im Umweltbericht)Ausführungen und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und ggf. erforderlichen Maßnahmen (im Umweltbericht und Stellungnahme Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Naturschutzbehörde)Auswirkungen durch das Vorhaben, mit artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (im Umweltbericht und Stellungnahme Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Naturschutzbehörde)Darstellung der Maßnahmen zu Ausgleich und Vermeidung von Eingriffen mit Monitoring sowie Eingrünung (im Umweltbericht und Stellungnahme Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Naturschutzbehörde)
Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche, insbesondere:Auswertung der Bodenschätzungskarte im Geofachdatenatlas, Bodeninformationssystem Bayern (im Umweltbericht)Ausführungen und Hinweise zu: Auswirkungen (im Umweltbericht)) Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum BodenAngaben zum Flächenverbrauch (im Umweltbericht und Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und Landratsamt Straubing-Bogen, Bodenschutz)Ausführungen zum Flächenverbrauch, Schutzgut Fläche (im Umweltbericht und Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf-Straubing)
Informationen zum Schutzgut Wasser, insbesondere:Bestandsbeschreibung zu Oberflächengewässern und Grundwasser (im Umweltbericht)Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Wasserschutzgebieten (im Umweltbericht), Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen (im Umweltbericht) Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Grundwasserschutz und oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser (jeweils im Umweltbericht und Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, und Landratsamt Straubing-Bogen, Wasserrecht) Informationen zu Drainagen (im Umweltbericht)Auswirkungen auf Oberflächengewässer und Grundwasser (im Umweltbericht)Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (im Umweltbericht)
Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgütern, insbesondere:Angaben zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen (im Umweltbericht) Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen (im Umweltbericht und Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Deggendorf-Straubing)  
Informationen zum Schutzgut Klima und Luft, insbesondere:Bestandsbeschreibung zu Lokalklima und zur lufthygienischen Situation (im Umweltbericht)Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten (im Umweltbericht)Auswirkungen (im Umweltbericht)Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (im Umweltbericht)
Informationen zum Schutzgut Landschaft, insbesondere:Bestandsbeschreibung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung (im Umweltbericht)Auswirkungen (im Umweltbericht)Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (im Umweltbericht und Stellungnahme Landratsamt Straubing-Bogen, Untere Naturschutzbehörde)

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage “Lichting” unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und integrierter Grünordnung Photovoltaikanlage “Lichting” nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberschneiding, 28.10.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Lageplan (Geltungsbereich):

Zu den Unterlagen:

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