Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Deckblatttes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen. 

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans durch das Deckblatt Nr. 26 wird in der Fassung vom 02.12.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan liegt nördlich des Hauptortes Oberschneiding und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 301/1, 694 und 699 Gemarkung Wolferkofen mit einer Flächengröße von 5,268 ha.

Der Lageplan des Bauamtes vom 11.12.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist als Anlage angefügt.

Verfahrensart

Das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Oberschneiding plant die Entwicklung eines Gewerbegebietes für den Neubau einer Produktions- und Montagehalle sowie eines Bürogebäudes. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan stellt den Bereich aktuell als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Aufgrund des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB ist, daher ist die Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 notwendig. Im Parallelverfahren soll der Bebauungs- und Grünordnungsplan GE „Siebenkofen II“ aufgestellt werden.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 02.12.2025 werden in der Zeit vom

19. Dezember 2025 – 30. Januar 2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über Inhalt und die wichtigste Ziele des Bauleitplans, festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, natürliche Grundlagen, artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge, Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, geplante Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, alternative Planungsmöglichkeiten, Zusätzliche Angaben, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung, Hinweise

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 26 nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Oberschneiding, 17.12.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich (Lageplan):

Zu den Unterlagen:

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