Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ beschlossen. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 30.10.2025 – 05.12.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 07.07.2026 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die gegenüber dem 1. Entwurf geänderten bzw. ergänzten Punkte sind in der Fassung vom 07.07.2026 blau gekennzeichnet.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” liegt nördlich der Ortschaft Oberschneiding. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 739, Tfl. 679/3 Gemarkung Oberschneiding.

Der Lageplan des Bauamtes vom 27.10.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” ist als Anlage angefügt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit vom

2. September 2026 bis 5. Oktober 2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über den Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes, festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art deren Berücksichtigung, Beschreibung und Bewertung der festgelegten Umweltauswirkungen darunter Bestandsaufnahme, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge, zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, alternativ Planungsmöglichkeiten, Zusätzlich Angaben darunter Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung, Anlage 1 – Bestandserfassung Brutvögel mit Schwerpunkt Feldvögel im Jahr 2024 durch das Umwelt-Planungsbüro Alexander Scholz, 84189 Wurmsham vom Dezember 2024, Anlage 2 – Schalltechnischer Bericht Nr. S2504045 der Geoplan GmbH, 94486 Osterhofen vom 30.05.2025, Anlage 3 – Ausgleichsflächen-Bebauungsplan vom 07.07.2026

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de), können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der (Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberschneiding, 31.08.2026

Kathrin Pilsl

2. Bürgermeisterin

Geltungsbereich (Lageplan):

Zu den Unterlagen: