Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” beschlossen.
Der Entwurf zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” wird in der Fassung vom 25.09.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” liegt nördlich der Ortschaft Oberschneiding. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 739, Tfl. 679/3 Gemarkung Oberschneiding.
Der Lageplan des Bauamtes vom 27.10.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” ist als Anlage angefügt.
Verfahrensart
Die Deckblattänderung Nr. 2 wird im Regelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlass ist die Neuordnung der Flächen und Erschließung im westlichen und mittleren sowie im östlichen Bereich des Gewerbe- und Industriegebiets sowie die Anpassung weniger Festsetzungen um die Zulässigkeit einer Freiflächenphotovoltaikanlage sowie die Zufahrt zu der nördlich gelegenen Parzelle zu ermöglichen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Zeit vom
30. Oktober 2025 bis 5. Dezember 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Ein Umweltbericht mit Informationen über den Inhalt und wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, Festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art derer Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefügte, Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Geplante Vermeidungs- , Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzfachliche Eingriffsregelungen, Alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale des verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), Allgemein verständliche Zusammenfassung, Schalltechnischer Bericht Nr. S2504045 (Geoplan, Osterhofen vom 30.05.2025)
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet “Oberschneiding” nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberschneiding, 28.10.2025
Ewald Seifert
1. Bürgermeister
Lageplan (Geltungsbereich):
Zu den Unterlagen:
- Deckblatt Nr. 2 zum BPlan und GOP Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ – Fassung vom 25.09.2024 – Festsetzungen durch Text und Hinweise (1365KB)
- Deckblatt Nr. 2 zum BPlan und GOP Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ – Fassung vom 25.09.2024 – Begründung und Umweltbericht (4048KB)
- Deckblatt Nr. 2 zum BPlan und GOP Gewerbe- und Industriegebiet „Oberschneiding“ – Fassung vom 25.09.2024 – Planteil (1558KB)
- Schalltechnischer Bericht – DB-Nr. 2 zum GE/GI „Oberschneiding“ – Stand 30.05.2025 (15622KB)
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (167KB)