Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan beschlossen. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.04.2025 – 21.05.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Überarbeitung/Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 21.10.2025 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der geplante Änderungsbereich liegt südwestlich und südlich des Ortsbereichs Lichting, im südwestlichen Gemeindegebiet. Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flur-Nr. 1202, 1208 und 1266 der Gemarkung Reißing. Die Gesamtgröße der vorgesehenen Flächennutzungsplan-Änderung beträgt ca. 16,4 ha.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom

30. Oktober 2025 bis 5. Dezember 2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Kurzdarstellung der Inhalte und der wichtigsten Ziele des Umweltschutzes für den Bauleitplan – Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen dargelegten Ziele des Umweltschutzes für den Bauleitplan, Natürliche Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose bei Durchführung der Planung, Schutzgut Menschen einschließlich menschlicher Gesundheit, kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter, Schutzgut Pflanzen, Tiere, Lebensräume, Landschaft und Erholung, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Wechselwirkungen, Art und Menge der Abfälle und ihre Beseitigung  und Verwertung, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, Anfälligkeit für Unfälle und schwere Katastrophen, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Planungsgebiete, Auswirkung des geplanten Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Vermeidung und Verringerung, alternative Planungsmöglichkeiten (in Betracht kommende, anderweitige Planungsmöglichkeiten), mit Angabe der wesentlichen Gründe für die Wahl, Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, eingesetzte Techniken und Stoffe, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können je-doch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der (Aufstellung des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur bei Flächennutzungsplänen:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Oberschneiding, 28.10.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Lageplan (Geltungsbereich):

Zu den Unterlagen:

Zum Inhalt springen