Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ beschlossen. 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.12.2024 – 27.01.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Überarbeitung/Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 07.10.2025 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die gegenüber dem 1. Entwurf geänderten bzw. ergänzten Punkte sind in der Fassung vom 07.10.2025 rot gekennzeichnet.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet “Nördlich Riedling” liegt nördlich der Ortschaft Riedling in der Gemeinde Oberschneiding und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 671, 672/1 Gemarkung Oberpiebing.

Der Lageplan des Bauamtes vom 23.10.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet “Nördlich Riedling” ist als Anlage angefügt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet “Nördlich Riedling” und die Begründung werden in der Zeit vom

29. Oktober 2025 bis 3. Dezember 2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über den Inhalt und die wichtigsten Ziele des Bauleitplans, Festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Geplante Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Eingriffsermittlung und Herleitung des Kompensationsbedarfs, Rekultivierungsziel und Kompensationsmaßnahmen, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und  Hinweise und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung. Ausgleichsflächenplan Tfl. Fl.Nr. 167 Gmkg. Atting, Bewertungsvorschlag für Ökokonten gem. § 15 Abs. 3 BayKompV: Fl.Nr. 167 Gmkg. Atting, Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), FLORA+FAUNA Partnerschaft, Regensburg (10.09.2024), Schalltechnischer Bericht Nr. S2302021 (GeoPlan 28.04.2023), Hydrogeologisches Gutachten Lehmabbaugebiet „nördlich Riedling“ U2303132 (GeoPlan 18.08.2025), Bodenschutzkonzept Lehmabbaugebiet „nördlich Riedling“ U2503133 (GeoPlan 18.08.2025)

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oberschneiding, 27.10.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Lageplan (Geltungsbereich):

Zu den Unterlagen:

Zum Inhalt springen