Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Oberschneiding durch das Deckblatt Nr. 16

Mit Bescheid vom 17.10.2025, Aktenzeichen 23-610-BP-2025-35 hat das Landratsamt Straubing-Bogen die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Oberschneiding durch das Deckblatt Nr. 16 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 wirksam.

Jedermann kann das Deckblatt Nr. 16 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Oberschneiding, Rathaus, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 11 bzw. 12 während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt Nr. 16 sowie die dazugehörigen Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/    eingestellt.

Oberschneiding, 27.10.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Zu den genehmigten Unterlagen:

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