Satzung liegt aus

Die Gemeinde Oberschneiding hat am 14. November 2013 die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert. Danach ist ab der nächsten Bürgermeisterwahl der Erste Bürgermeister berufsmäßig tätig.

Diese Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer Nr. 4 während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Zeit vom 18. November 2013 bis einschließlich 02. Dezember 2013 zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

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