Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im Jahr hinzuver
dienen, ohne dass dieses Einkommen der Rente angerechnet wird.
Außerdem werden auf Erwerbsminderungsrenten keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. Die Landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Renten wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe aus, soweit der Hinzuverdienst monatlich 450 EUR nicht übersteigt. Ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Hinzuverdienstgrenze bleibt unberücksichtigt. Das heißt, es können beispielsweise für zehn Monate 450 Euro und für zwei Monate jeweils bis zu 900 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gemindert wird. Dies entspricht einem jährlichen unschädlichen Hinzuverdienst von 6.300 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten andere Hinzuverdienstgrenzen. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/renten-wegen-erwerbsminderung. Fragen zum Thema können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.
Text: SVLFG