Brennt ein Hof ab, wird durch die Brandermittler des Landeskriminalamtes nach der Brandursache gesucht. Und so gut wie immer auch gefunden. Ist ein Fehler in der Betriebselektrik ursächlich, folgen die Fragen: Wann wurde der Betrieb zuletzt elektrotechnisch geprüft? Wo ist der Prüfbericht? Wo ist das Protokoll der Elektrofachkraft zur Mängelbeseitigung? In landwirtschaftlichen Betrieben müssen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig alle vier Jahre geprüft werden (siehe Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit, VSG 1.4). Fragen zur Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in der Landwirtschaft beantworten die Außendienstmitarbeiter der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und der Service-Innendienst, Dagmar Kühl, 0871/696-280 oder 0561/785-13631 in Landshut.
Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen wiederkehrend alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Die Prüfung ist schriftlich zu protokollieren und zu dokumentieren.
Text und Foto: SVLFG – Fritz Allinger