Arbeitsgeräte, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, sind meistens sehr laut. Strom- oder akkubetriebene Geräte sind wesentlich leiser und schützen so den Gehörsinn am besten.
Wer mit benzinbetriebenen Geräten, zum Beispiel Heckenscheren oder Laubbläsern, arbeitet, ist häufig stundenlang einer Geräuschkulisse ausgesetzt. Diese wird auch ohne Lärmspitzen zu einem gesundheitlichen Problem, wenn sie den ganzen Tag über aufs Gehör einwirkt. Lang anhaltender Lärm ab etwa 65 dB(A) kann zum Beispiel Lärmstress und Spannungszustände verursachen. Wer häufig in Bereichen mit Schallpegeln ab 85 dB(A) arbeitet, riskiert eine Lärmschwerhörigkeit oder gar eine Lärmtaubheit. Beide Krankheiten sind unheilbar.
Wie laut ist mein Gerät?
Die Lautstärke finden Sie entweder auf den Geräten oder in der Bedienungsanleitung. Hier eine kleine Auswahl üblicher Werte:
Motorsäge 115 dB(A)
Heckenschere 103 dB(A)
Laubbläser 110 dB(A)
Freischneider 110 dB(A)
Aufsitzmäher 94 dB(A)
Zweitakt-Motor 80 dB(A)
Arbeitgeber in der Verantwortung
Bei Arbeiten ab einer Lautstärke von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber seinen Beschäftig-ten Gehörschutz bereitstellen. Ab 85 dB(A) ist dieser verbindlich zu tragen und der Ar-beitsplatz als Lärmarbeitsplatz auszuweisen. Wer Geräte ab 80dB(A) bedient, hat An-spruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Bei einer Schallbelastung ab 85 dB(A) ist die Teilnahme an der Vorsorge verpflichtend.
Welcher Gehörschutz ist der Richtige?
Die verschiedenen Gehörschutzmittel auf dem Markt dämmen unterschiedlich stark. Ob sich eher ein Kapselgehörschutz eignet, Stöpsel oder die komfortablen Otoplastiken, darüber entscheidet der Einsatzzweck. Zum Beispiel können durch Gehörschutzkapseln Schalldämmwerte (SNR) bis zu 35 dB(A) erreicht werden. Die SNR-Angaben der Herstel-ler geben Auskunft darüber, wie gut der gewählte Gehörschutz dämmt. Diese Angabe gilt jedoch nur für neue Gehörschutzmittel. Sobald die Dämmwirkung nachlässt, ist es Zeit, den Gehörschutz zu erneuern.
Ein weiteres Entscheidungskriterium ist das individuelle Trageempfinden. Je komfortab-ler der Gehörschutz ist, desto höher ist die Trageakzeptanz. Wer bei der Arbeit viel kom-munizieren muss, für den ist der aktive Gehörschutz eine gute Wahl. Er lässt die Sprache ungehindert durch und schließt Lärm aus. Gehörgeschädigte Personen sollten Hörgeräte mit einer ICP-Funktion verwenden, die den aktiven Gehörschutz mit der Hörgerätefunkti-on koppelt. Aktiver Gehörschutz mit Funkverbindung ermöglicht eine Verständigung mit Kolleginnen oder Kollegen über weitere Entfernung hinweg.
Sebastian Dittmar
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Aktiver Gehörschutz: Kapselgehörschutz kann an den Helm montiert werden. Aktive Geräte schließen Lärm zuverlässig aus und ermöglichen trotzdem die Kommunikation mit Kollegen.
Gehörschutzvarianten: Links: Vorgeformte Stöpsel aus Silikon oder Kunststoff können ohne Zusammendrücken in den Gehörgang eingesetzt werden. Rechts: Eine Otoplastik wird anhand des Ohrabdrucks des Benutzers angefertigt.
Text und Fotos: Sebastian Dittmar – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau