Wenn der Schlauch platzt …

Wer sich unter eine schwebende Last begibt, muss mit Verletzungen rechnen. „Wenn der Schlauch platzt, kann die Birne Schaden nehmen“, meinte ein Bauhofleiter bei der hemdsärmeligen Unterweisung seiner Kollegen. Ob die es zwei- oder unzweideutig aufgenommen haben, ist egal – die Botschaft ist angekommen. Für alle gilt: Niemals unter eine Last treten, die hydraulisch angehoben ist. Platzt ein Schlauch, fällt die Last teilweise oder ganz zu Boden. Ein Schlag auf den Kopf durch größere Massen ist immer schädlich. Schädel-Hirn-Traumata sind schwerste Verletzungen, oft mit bleibenden Folgen. Der Appell der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau lautet: „Meiden Sie Flächen unterhalb angehobener Lasten. Sperren Sie die Bereiche großzügig ab. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und die der Kollegen, Passanten, neugierigen Anwohner…“. Damit niemand eins auf die Birne, Mütze, den Kopf, den Schädel oder aufs Haupt bekommt, wenn wirklich mal ein Schlauch platzt. Infos dazu: Für Schwaben und Oberbayern: Rita Kanjo, Tel. 0561 785 13172; Für Franken: Marianne Schön, Tel. 0561 785 13480; Für Niederbayern und Oberpfalz: Elisabeth Forstmeier, Tel. 0561 785 14120.

2021 05 17 Hydraulikschlauch k

Unter schwebender Last ist der Aufenthalt verboten.

Text und Foto: SVLFG  – Fritz Allinger Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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