Wald – Ein Erholungsgebiet für alle – aber nicht während gefährlicher Forstarbeiten

 
Zwischen Waldarbeitern und Erholungssuchenden kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Absperrungen von Wander-, Rad- oder Mountainbikestrecken werden nicht selten missachtet. Vielleicht könnte das gegenseitige Verständnis des Anderen Abhilfe schaffen. Der Wald ist nicht nur Erholungsraum für jedermann, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor des Besitzers. Ebenso ist er auch verpflichtet, besonders bei Käferbefall, Sturmschäden oder Todholz zu handeln. Um niemanden zu gefährden, ist der Waldarbeiter bei gefährlichen Forstarbeiten verpflichtet, Waldwege abzusperren und damit andere Personen aufmerksam zu machen, dass ab hier Lebensgefahr besteht. „Betreten verboten“. Dabei sollte der Waldarbeiter auch an den Freizeitsportler denken. Auf Wander-, Rad-, oder Mountainbikestrecken ist es nicht ausreichend, nur den Gefahrenbereich abzusperren. Diese Wege  müssen von Anfang bis Ende als gesperrt gekennzeichnet werden. Als Alternative dazu können Umleitungen beschrieben werden, um das beschilderte Ziel ebenfalls zu erreichen. Denn die Verlockung, Absperrungen zu umgehen ist groß, wenn man vor der Absperrung steht, keine Alternativen beschrieben sind und nur die Umkehr möglich ist. Trotz allem gilt: Absperrungen im Wald sind einzuhalten. Das Umgehen kann mit hohen Bußgeldern, im schlimmsten Fall aber mit dem Leben bestraft werden.
 
 
Text: SVLFG – Christian Schenk

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