In kurzer Zeit ereigneten sich zwei schwere Unfälle mit Leiterbeteiligung mit ähnlichem Ablauf und Ausgang – selbst als erfahrener Unfallermittler ist man da überrascht. In beiden Fällen standen die Betroffenen in drei bis fünf Meter Höhe auf der Leiter, die an einen Stamm angelegt war. Sie versuchten mit der Kettensäge jeweils einen stärkeren Ast abzusägen. Beim ersten Unfall hielt sich der Landwirt mit der linken Hand an einem Ast fest, um mit der rechten Hand die Motorsäge hoch zu schwingen. Dabei brach der Ast ab und der Landwirt stürzte aus ca. 3,5 m Höhe rücklings auf das Betonpflaster, wobei er sich schwer am Ellenbogen verletzte. Unfall Nummer Zwei ereignete sich, nachdem der ältere Landwirt in ca. 5 m Höhe einen größeren Ast angesägt hatte und bereits am Absteigen war. Der Ast brach plötzlich ab und schwang nach innen zum Stamm bzw. Richtung Leiter und schlug so den Landwirt von der Leiter. Fazit: fünffacher Beckenbruch und multiple Frakturen an Lendenwirbelkörpern.
Beide Unfälle hätten so nicht passieren müssen, stimmten beide Landwirte bei der Unfalluntersuchung zu. Ein Hochentaster oder ein Frontlader mit Arbeitskorb wären zwei Alternativen gewesen.
Die Sicherheitsberater der SVLFG beraten Sie gerne zum Thema „Sicheres Arbeiten in der Höhe“ und „Weg von der Leiter!“ Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (für Landshut: Telefon: 0561-785 13631; für Augsburg und München: Telefon: 0561-785 13172; für Bayreuth und Würzburg: Telefon: 0561-785 13480).
Schmerzhaft und langwierig
Text und Foto: SVLFG – Werner Grassl