„Todesangst“ – Schilderung eines Biogasanlagenbetreibers

Not/Aus-Schalter wurde nicht betätigt
 
Weil der Futterstock im Beschickungsbehälter nicht automatisch nachrutschte, lehnte der Betreiber eine Leiter an den Behälter und stieg auf den Futterstock, um die Störung zu beseitigen. Bei dieser Aktion stürzte er jedoch in den Behälterinnenraum. Aufgrund des glatten und rutschigen Behälters war es ihm nicht möglich, aus eigener Kraft ins Freie zu gelangen. Zum Glück war der Behälter noch mit circa ein Viertel Futtervorlage gefüllt. Der Altenteiler konnte sein Gleichgewicht halten und wurde nicht von den laufenden Dosier- und Mischwalzen eingezogen. Nach einer Stunde wurde die Tochter des Betreibers auf die bedrohliche Situation aufmerksam. Der Vater konnte unverletzt ge-
rettet werden. Regeln hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei Installation, Wartungs- und Entstörungsarbeiten an der Beschickungsanlage einer Biogasanlage.
 
•  Niemals ohne Not/Aus-Betätigung in den Behälter einsteigen. Schalter absperren und Schlüssel mitnehmen.
•  Bedienungsanleitung des Herstellers durchlesen und beachten.
•  Betriebsunterweisung durchführen, auch für Familienmitglieder.
•  Gefährdungsbeurteilung erstellen – auch für Biogasbetriebe ohne fremde Arbeitskräfte.
•  Aufstellen des Beschickungsbehälters 1,8 m über Bedienebene.
•  Schaltkasten mit Not/Aus-Schalter in unmittelbarer Nähe des Behälters sicher zugänglich montieren – Ex-Zonenplan beachten.
•  Bei Wartungs- oder Entstörungsarbeiten zusätzlich ein Schild „Nicht Einschalten“ beim Not/Aus-Schalter anbringen und absperrbaren Not/Aus-Schalter installieren.
•  Dauerhaft angebrachte Anlegeleitern am Behälter sind verboten (Kindersicherheit)  – es ist ein verschiebbares Treppenpodest mit Geländer und Handlauf zu verwenden.
•  Entstörungsarbeiten sollen vom Treppenpodest aus mit Holzstangen oder Metallschabern vorgenommen werden.
•  Auf sicheren Stand im rutschigen Behälterinnenraum achten – Bohlen oder Schaltafeln auslegen.
•  Gesicherte Ausstiegshilfen aus dem Behälterinnenraum vorsehen – 2. Person im Außenbereich ist ratsam.
•  Persönliche Schutzausrüstung beim Einsteigen: Handschuhe mit Stech- und Schnittschutz, robuste und enganliegende Arbeitskleidung sowie Sicherheitsschuhe S3 verwenden.
•  Auf genügend Tauchung der Einbringschnecke achten – ansonsten besteht Explosionsgefahr!
•  Alle Wellen, Getriebeanschlüsse und Kettentriebe sind durchgriffsicher zu verkleiden.
•  Geländer oder Umwehrungen ab 1 m Tiefe sind an den Behälterfundamenten stabil zu montieren.
•  Anfahrsockel mit mind. 0,3 m Höhe gegen Absturz von Fahrzeugen.
Aufgrund des aktuellen Unfallgeschehens ist es der SVLFG ein besonderes Anliegen, dass diese Punkte im Eigeninteresse der Biogasanlagenbetreiber umgesetzt werden.

Todesangst1
Einsteigen in Beschickungsbehälter ist erst erlaubt, wenn die Antriebe abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind. Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und seine Mitarbeiter/Familienangehörigen unterweisen.
 
Text und Foto: SVLFG – Georg Pallauf

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