Seilwindenprüfung ist Pflicht

Vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber einmal jährlich, ist jede Seilwinde prüfpflichtig.

Das gilt für jede Winde, egal ob im eigenen oder im fremden Wald. Denn überall gelten die Unfallverhütungsvorschriften unmittelbar und zwingend. Auch bei einem Einsatz der Winde außerhalb der Waldarbeit ist nur eine geprüfte Winde einzusetzen, um Haftungsansprüche bei einem Unfall abzuwehren. Der gegnerische Anwalt behauptet, die Winde war nicht geprüft, deshalb kam es zum Unfall. Jetzt beweise das Gegenteil….


Deshalb Seilwinde jährlich sachkundig prüfen lassen, am besten  in der Werkstatt, wo ich Sie gekauft habe, weil diese hat in der Regel neben dem nötigen Sachverstand auch das entsprechende Werkzeug und den Seilwindenprüfstand, um die nötigen Einstellungen vornehmen und die wichtigen Werte: Leistung, Kupplungs- und Bremskraft, ablesen zu können. Darüber erhalte ich ein Protokoll und ich kann mir sicher sein, dass im Falle eines Falles meine Seilwinde die nötige Bremskraft hat.


Für Fragen einfach anrufen (Landshut: Dagmar Kühl, Tel. 0561/785 13631, Bayreuth und Würzburg: Marianne Schön, Tel. 0561/785 13480, Augsburg und Oberbayern: Rita Kanjo, Tel. 0561/785 13172).
 
Text: SVLFG – Michael Noll

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