Schutz vor Zeckenstiche

„Das kleine Tier kann mir doch nicht schaden“

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät, sich vor Zeckenstichen ausreichend zu schützen. Arbeitgeber haben die Aufgabe, ihre Mitarbeiter im Rahmen der Unterweisung auch über solche sogenannten biologischen Gefährdungen ausreichend zu informieren und Schutzmaßnahmen vorzustellen.

Als Friedrich A. im Sommer 2000 mit grippeähnlichen Symptomen seinen Hausarzt aufsuchte, konnte er sich nicht an einen Zeckenstich erinnern. Selbst wenn, er hätte keinen Zusammenhang hergestellt zwischen diesem unerträglichen Kopfschmerz, seinen Gliederschmerzen, dem Schüttelfrost und dem Fieber. Lästige, juckende Zeckenstiche, das kannte der Landwirt natürlich. Aber davon wird man doch nicht krank. So ein kleines Tier kann mir nicht schaden – so war seine Einschätzung damals. Die Beschwerden verschlimmerten sich bei ihm. Ein Klinikaufenthalt auf der Intensivstation wurde notwendig. Die Diagnose lautete Hirnhautentzündung. Genauer gesagt war Friedrich A. an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) erkrankt. Auslöser muss ein Zeckenstich gewesen sein. Gegen FSME hatte der Landwirt sich bisher nicht impfen lassen.

Biologische Gefährdungen ernst nehmen

„FSME-Viren werden, genauso wie die bakteriellen Erreger der Lyme-Borreliose, durch Zeckenstiche auf den Menschen übertragen“, erklärt SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller. Sie ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefährdungen, zu denen auch Zoonosen, also von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten, gehören.

„Neben Zecken, die eventuell Infektionserreger in sich tragen, können beispielsweise Tierstäube organische Stoffe enthalten, die allergische Erkrankungen an Haut oder Atemwegen auslösen. Andere Stoffe haben eine reizende und/oder giftige Wirkung“, ergänzt Dr. Riethmüller.

„Solche sogenannten biologischen Gefährdungen werden häufig leider nicht ernst genug genommen“, bedauert die Biologin. Und weiter: „Schutzmaßnahmen werden dann nicht im ausreichenden Maße ergriffen. Anders als bei offensichtlichen Gefahren, wie zum Beispiel defekten Leitern, fehlende Absturzsicherungen oder offenen Gruben, wird die mögliche Gefährdung nicht auf Anhieb erkannt. In der Folge kann es dann zu schweren Erkrankungen mit zum Teil lebenslangen Beschwerden kommen“.

Prävention schützt

Für den Fall, dass man in einem FSME-Risikogebiet wohnt, arbeitet oder beabsichtigt, dort Urlaub zu machen, sollte man sich laut Dr. Riethmüller rechtzeitig gegen FSME impfen lassen und auch die Auffrischungsimpfungen konsequent wahrnehmen.

Um Zecken erst gar nicht zum Stich kommen zu lassen empfiehlt sie, dichte, geschlossene Kleidung – lange Hosen, Gamaschen, geschlossenes Schuhwerk – und Kopfbedeckung zu tragen. Wichtig ist, die Kleidung während und die Haut nach der Arbeit beziehungsweise nach dem Aufenthalt im Freien nach Zecken abzusuchen. Ist es doch zu einem Stich gekommen, sollte die Zecke rasch und ohne sie zu quetschen mit einem geeigneten Zeckenentferner (Zeckenzange, Pinzette, Zeckenkarte, Zeckenlasso, Fingernägel) entfernt werden. Daher ist es ratsam, den Erste-Hilfe-Kasten zum Beispiel um eine Pinzette sowie um ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle und der Hände zu ergänzen.

Wichtig ist auch, die Stichstelle zu markieren, zu beobachten und auf Hautveränderungen zu achten. Falls beispielsweise Wanderröte oder grippales Unwohlsein auftreten, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen. Die sogenannte Wanderröte ist ein charakteristischer Hinweis auf eine beginnende Lyme-Borreliose. Für Arbeitgeber wichtig: Da bisher keine Borreliose-Schutzimpfung verfügbar ist, kommt bezüglich der Infektionsgefährdung durch Borrelien der Unterweisung eine hohe Bedeutung zu.

Spätfolgen der FSME

Friedrich A. hat die schwere Hirnhautentzündung überlebt. Beschwerden sind ihm aber bis heute geblieben. Als besonders einschränkend erlebt der Landwirt vor allem Lähmungserscheinungen, die sich nicht zurückgebildet haben. Anfallende Arbeiten auf seinem Betrieb kann er nur noch bedingt selbst erledigen. Seit nunmehr 17 Jahren benötigt Friedrich A. regelmäßig ärztliche Behandlungen, Medikamente und physiotherapeutische Anwendungen. Auch heute noch sind immer wieder Klinikaufenthalte als Folge der FSME-Erkrankung notwendig.

Online-Informationen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Rahmen der Unterweisung auch über Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe aufzuklären und auf die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten. Handlungshilfen, Musterbetriebsanweisungen und Informationen zu geeigneten Schutzmaßnahmen für diese biologischen Gefährdungen stellt die SVLFG bereit unter www.svlfg.de, Stichwortsuche: Loseblatt-Sammlung.

 

Text: Petra Stemmler-Richter, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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