Wenn Unwetter Dächer abdecken oder beschädigen, muss umgehend gehandelt werden.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass in solchen Ausnahmesituationen besonders die Arbeitssicherheit Vorrang hat und rät: Überprüfen Sie Ihre Dächer rechtzeitig vor dem nächsten Sturm und lassen Sie Schäden unverzüglich von einer Fachfirmen beheben.
Dachhaken montieren lassen
Falls noch nicht geschehen, lassen Sie dabei Sicherheitsdachhaken in der Dachfläche montieren. Dachhaken sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um sich bei der Reparatur kleinerer Schäden schnell und wirksam gegen Absturz zu sichern. Dachleitern können hier eingehängt werden und sie dienen als Anschlagpunkt für ein Sicherungsgeschirr.
Dachhaken nach DIN EN 517 Typ B schützen auch vor seitlichen Abstürzen, selbst wenn der Dachfirst überstiegen wird oder bei Pultdächern. Die Haken müssen auf dem Dach fachgerecht und nach den Vorgaben der Hersteller befestigt werden.
Fachfirmen bei großflächigen Sturmschäden beauftragen
Die SVLFG rät generell dazu, eine Fachfirma mit Reparaturarbeiten zu beauftragen, weil die hierfür nötigen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitsmittel im eigenen Betrieb in den meisten Fällen nicht vorhanden sind.
Für Betriebe, in denen hingegen geeignetes Personal und Arbeitsmittel vorhanden sind, um Reparaturen selbst auszuführen, hat die SVLFG unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Dacharbeiten Hinweise zusammengestellt, um die vorhandenen Kenntnisse zur Sicherung von auf dem Dach arbeitenden Personen aufzufrischen.
Viele Dacharbeiten lassen sich von einer Hubarbeitsbühne oder von einer am Schlepper angebrachten Arbeitsplattform aus sicher ausführen. Hubarbeitsbühnen erhält man zum Beispiel bei Verleihfirmen. Je nach Bauart reichen ihre Arbeitskörbe bis weit auf das Dach hinauf.
In Gebäuden ohne Zwischendecken kann das Aufstellen einer fahrbaren Arbeitsbühne (Fahrgerüst) im Inneren eine Alternative sein, um einfacher an die schadhaften Stellen zu gelangen. Das Unfallgeschehen zeigt, dass Anlege- oder Stehleitern für diesen Zweck völlig ungeeignet sind.
Nie ungesichert auf beschädigte Dächer
Vor Beginn der Dacharbeiten muss ein Fanggerüst aufgestellt werden, das alle Dachkanten gegen Absturz absichert, in deren Nähe die Reparaturen ausgeführt werden. Die Fanggerüste müssen an Dächern mit einer Neigung von mehr als 22,5 Grad im Traufbereich zusätzlich mit seitlichen Netzen oder Drahtgittern ausgestattet werden, die abrutschende Personen auffangen können.
Hier lauern Gefahren
Dacheindeckungen aus Faserzement oder Bitumen, Lichtplatten aus Kunststoff oder Lichtkuppeln sind nicht begehbar. Ebenfalls gefährlich sind undichte oder marode Ziegeleindeckungen, bei denen über längere Zeit Feuchtigkeit ins Dach eingedrungen ist, so dass die Lattung morsch geworden ist. Um auf solchen Dächern nicht durchzubrechen, müssen vor dem Betreten zwei nebeneinander gelegte, mindestens 30 Millimeter dicke Laufbohlen mit Trittleisten auf dem Dach ausgelegt werden.
In Gebäuden ohne Geschoss- oder Zwischendecken, zum Beispiel in Hallen, Ställen oder Scheunen, muss unter der Dachfläche ein Auffangnetz eingespannt werden, das durchbrechende Personen auffängt. Der Freiraum unter dem Netz muss mindestens drei Meter lichte Höhe betragen.
Verläuft über dem Dach eine Stromleitung, muss sie vor Arbeitsbeginn spannungsfrei geschaltet oder isoliert werden. Zuständig dafür ist der Betreiber der Leitung. Ein Abstimmungsgespräch schafft Klarheit, wann die Reparaturarbeiten durchgeführt werden können.
SVLFG
In Gebäuden ohne Geschoss- oder Zwischendecken muss unter der Dachfläche ein Auffangnetz eingespannt werden.
Text und Foto: SVLFG