Mitfahrt auf Maschinen und Anhängern – Sitzt du schon oder stehst du noch?

Schnell mal auf die Trittstufe des Schleppers oder Anhängers gestellt, um eine kurze Strecke mitgenommen zu werden und schon ist es passiert: Ein Rad läuft durch ein Schlagloch oder über eine Unebenheit und der Mitfahrende rutscht vom Aufstieg ab. Er stürzt unter die fahrende Maschine und wird überrollt. Die Unfallfolgen sind in den meisten Fällen schwerwiegend, nicht selten tödlich.
 
Ein Altenteiler musste dies unlängst schmerzhaft erfahren – ihm wurde nach einem solchen Unfall ein Arm amputiert, nachdem er von seinem Sohn mit dem Schlepper überfahren wurde. Beide wollten am Unfalltag auf der nur 300 Meter von der Hofstelle entfernten Koppel Pferde umweiden. Wegen der Enge fuhr der Altenteiler nicht in der Fahrerkabine mit, sondern stand bei geschlossener Kabinentür mit beiden Füßen auf dem unteren Trittblech des Schlepperaufstiegs und hielt sich am Handgriff fest. Als der Schlepper ein Schlagloch durchfuhr, ging ein Schlag durch die Maschine und der Altenteiler rutschte dadurch mit den Füßen vom Aufstieg ab, stürzte und landete auf dem Rücken liegend auf dem Feldweg. Eine Bremsreaktion des Sohnes war nicht mehr möglich. Selbst die gefahrenen acht Stundenkilometer entsprechen schon zwei Meter in der Sekunde. Das Schlepperhinterrad überrollte den Arm des Vaters.
 
Hauptursache für diese Unfälle ist, dass Mitfahrer häufig auf ungeeigneten Plätzen mitgenommen werden. Zur Abwägung, welche Art der Mitnahme rechtlich „im grünen 2 
 
Bereich“ liegt, hilft ein Blick in die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz und in die Straßenverkehrsordnung. Danach ist die Mitfahrt auf Fahrzeugen, Anbaugeräten und auf land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nur auf für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen erlaubt. Der Fahrer muss sich bevor er anfährt vergewissern, dass alle Mitfahrer die vorgesehenen Sitzplätze eingenommen haben.
 
Auch für Saisonkräfte, die auf land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern zum Feld und zurück transportiert werden, gilt: Sie müssen auf sicheren Plätzen sitzen können. Nicht geeignet sind zum Beispiel sogenannte Kohlanhänger, auf denen oft neben den Kohlkisten auch die Mitarbeiter transportiert werden – selbst dann nicht, wenn Mitfahrer in den leeren Kisten sitzen, da diese in der Regel nicht verzurrt sind. Besser eignen sich Kleinbusse, da diese auch bei Gewitter schützen und der Transport sicherer ist als in oder auf Anhängern.
 
Untersagt ist außerdem die Mitfahrt in Frontladerschaufeln. Die Gefahr hier heraus zu stürzen und sich zu verletzen ist immens hoch. Unfälle werden hier insbesondere beim Steine sammeln auf dem Feld oder bei Hoffahrten verursacht, wenn sich die aus der Schaufel hängenden Füße im Boden verfangen oder wenn über eine Unebenheit gefahren wird und der Mitfahrer dadurch herausgeschleudert wird.

Text: SVLFG

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