LKK-Kurzkur – Wenn nicht jetzt, wann dann?

Warum den Winter nicht für eine entspannte Auszeit nutzen und dabei die Gesundheit stärken? Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bietet Versicherten mit der LKK-Kurzkur genau die passende Möglichkeit. 

LKK-Kurzkuren werden bundesweit in dafür qualifizierten Einrichtungen angeboten. Auf dem Programm stehen je nach Kurklinik Nordic-Walking, Herz-Kreislauftraining, Wirbelsäulengymnastik, Muskelaufbautraining, Rückenschule, Autogenes Training, Entspannungsübungen, Stressbewältigungsseminare und Ernährungsberatung. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.

Genehmigung abwarten – dann erst buchen

Die LKK erstattet einmal pro Kalenderjahr die Kosten für die Präventionskurse einer LKK-Kurzkur. Wichtig zu wissen: Die Kostenerstattung muss vor Kurzkurantritt von der LKK genehmigt werden. Interessierte sollten daher rechtzeitig einen Antrag stellen und erst nach der Genehmigung einen Termin bei der Kureinrichtung buchen. Die Voraussetzungen für die Erstattung der Kursgebühren sind, dass die Teilnehmenden mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besuchen und dass die LKK ihnen noch keine anderen Präventionskurse in diesem Jahr bezuschusst hat. LKK-Kurzkuren umfassen drei bis sieben Übernachtungen. Zur Auswahl stehen Einzel- oder Doppelzimmer sowie Halb- oder Vollpension. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Kurtaxe oder andere Leistungen tragen die Teilnehmenden selbst.

Weitere Informationen zur LKK-Kurzkur, zu den Anbietern und zu den Terminen gibt es online unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren.

Text: SVLFG

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