Noch bis zum 30. Oktober 2021 können private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beantragen.
Dafür ist unter anderem die Bestätigung der Flächengröße durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) notwendig. Auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de informiert die Bundesregierung darüber, dass sie mit der Prämie Waldeigentümer unterstützt, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung trotz der widrigen Umstände gegen den Klimawandel stemmen und dies durch eine unabhängige Zertifizierung dokumentieren.
LBG-Service für Antragsteller
Die LBG verfügt deutschlandweit über den umfassendsten Datenbestand zum privaten und kommunalen Wald. Sie ist damit einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die verlässliche Bestätigung von Flächen geht. Bei der Antragstellung auf die Nachhaltigkeitsprämie Wald ist es deshalb unter anderem notwendig, den letzten LBG-Beitragsbescheid einzureichen.
Schon in 60.000 Fällen geholfen
Im vergangenen Jahr wurden mehreren tausend Mitgliedern Mehrexemplare des letzten Beitragsbescheides von der LBG übersandt. Auf Basis einer gesetzlichen Regelung konnte die LBG darüber hinaus bereits in über 60.000 Fällen Waldbesitzern helfen und die Größe der erfassten Waldfläche der FNR in einem maschinellen Verfahren bestätigen. Die LBG erleichtert dadurch das Verwaltungsverfahren und hilft den betroffenen Mitgliedern. Da dieser Service nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der LBG gehört, werden ihr alle entstehenden Kosten von der FNR erstattet.
Informationen zur Antragstellung
Anträge auf Waldprämie können bei der FNR noch bis zum 30. Oktober 2021 unter www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Die Unterstützung durch die LBG dauert bis Ende 2021 an.
Text: SVLFG