Laub-Fall

Stürzen Personen auf nassem, rutschigem Laub, haftet der Besitzer des Gehweges. Laub rechtzeitig und vollständig beseitigen, schützt vor Haftungsansprüchen und Personenschäden.
 
Zum Laubrechen eignen sich Metallbesen oder Laubrechen. In Kompostlegen oder –behältern bleibt gesammeltes Laub liegen. Laubhaufen löst der Wind wieder auf, solange das Laub noch relativ trocken ist. Laubblase-Geräte sind laut, ungesund und stören den Nachbarschaftsfrieden.
 
Wer selten zu Hause ist, sollte einen rüstigen Rentner mit dem Laubsammeln beauftragen. Ein schriftlicher Auftrag ist im Schadensfall hilfreich.
 
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Laub rechtzeitig beseitigen schützt vor Schaden und vor Haftung.
 
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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