Besonders Heu- und Futterböden über Stallungen büßen aufgrund der feuchten, ammoniakhaltigen Luft schnell an Tragfähigkeit ein und können durchbrechen.
Bei der Futterentnahme und beim Einlagern ist deshalb beim Betreten von Böden besondere Vorsicht geboten. Immer wieder werden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Unfälle gemeldet, bei denen sich Personen beim Sturz durch Futterböden schwerste oder gar tödliche Verletzungen zugezogen haben.
Vor Betreten kontrollieren
Die SVLFG appelliert deshalb an die Unternehmer vorzusorgen und freigelegte Bereiche des Stroh- bzw. Heubodens regelmäßig zu kontrollieren. So können mögliche Schwachstellen rechtzeitig erkannt und ausgebessert werden. Spätestens bevor neues Futter, Stroh oder Heu eingebracht wird, ist die Kontrolle der Böden aber ein absolutes Muss.
Checkliste
• Für eine ausreichende Beleuchtung sorgen bevor obere Böden in Scheunen, Ställen oder Tennen betreten werden. So sind schnell schadhafte Stellen zu erkennen.
• Sind Treppenaufgänge und sonstige Zugänge sicher begehbar und frei von Stolperfallen, Heu und Stroh? • Sind von unten Schäden am Bodenbelag, zum Beispiel gestocktes Holz oder Bohrgänge von Insekten, erkennbar?
Gefahrenbereiche
Bereiche, die längere Zeit dem Stalldunst ausgesetzt waren, sind am ehesten von Fäulnis bedroht und daher besonders sorgfältig zu prüfen. Ebenso stellen Bereiche, in denen sich Tropfwasser sammelt, zum Beispiel bei undichtem Dach, besondere Gefahrenquellen dar.
Fachfirmen beauftragen
Muss der Bodenbelag erneuert werden, ist darauf zu achten, dass der neue Belag tragfähig, trittsicher und rutschfest ist sowie den statischen Erfordernissen entspricht. Fachfirmen, zum Beispiel Zimmereien, führen die Arbeiten zuverlässig und sicher aus.
Bauberatung durch SVLFG
Ist geplant, ein völlig neues Lager für Futtervorräte zu bauen oder soll die Scheune oder der Stall renoviert werden? In diesen Fällen bietet die SVLFG ihren Versicherten den kostenlosen Service einer Bauberatung an.
Boden mit Absturzsicherung
Text und Foto: SVLFG