Wer Maschinen und Ausrüstungen miteinander verbindet, muss die dadurch entstehenden Risiken erkennen. Und er muss gleichzeitig Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.
Ein einfaches Beispiel: Baut der Unternehmer an ein Fahrzeug einen Frontlader an, muss er für ein Fahrerschutzdach gegen herabfallende Gegenstände sorgen.
Solange eine Kombi-Maschine nicht ausreichend technisch sicher ist, darf sie nicht in Betrieb genommen werden. Bei Zweifeln – ob sicher oder nicht – wenden sich Unternehmer und Versicherte an die Außendienstmitarbeiter der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (auch für den Forst und für den Gartenbau).
Die Systematik: „Wie geht eine Gefährdungsbeurteilung praktisch für meinen Betrieb?“, lernen die Unternehmer in kostenfreien Seminaren. Anmeldung bei Monika Maier, Tel. 0561/785-15953.
Mit Frontlader kombinierte Rasentraktoren erzeugen ganz neue Risiken. Der Unternehmer haftet im Schadensfall. Hilfe bietet die Berufsgenossenschaft zur Schadens- und Haftungsminimierung.
Text und Foto: SVLFG – Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!