Klar am Tag, Gefahr bei Nacht

Der Bagger steht auf einer Ortsverbindungsstraße. Rechts am Rand. Nachts steht er noch da. Rechts am Rand und vor der Straßenlaterne. Die verdeckt er komplett. So ist der Bagger ein nicht erkennbares Risiko für alle von hinten kommenden Verkehrsteilnehmer (Autos, Mopeds, Radfahrer…). Hindernisse im Straßenverkehr müssen ordnungsgemäß abgesichert sein. Genehmigungen und Auflagen erteilen die zuständigen Behörden (Gemeinden, Landkreise, Regierungen, Autobahnmeistereien…).

Einfach – gedankenlos – hinstellen, geht gar nicht. Unternehmer unterweisen ihre Mitarbeiter bezüglich des sicheren Abstellens von Baumaschinen. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unterstützt ihre GaLa-Bau-Unternehmen (und alle anderen) dabei (Tel.: Dagmar Kühl 0561 785 13631; Rita Kanjo 0561 785 13172; Marianne Schön 0561 785 13480).
 
2018 11 28 Klar am Tag 2a
Bagger am Tag gut erkennbar, aber trotzdem nicht ordnungsgemäß gesichert, im Straßenraum abgestellt.

2018 11 28 Klar am Tag 1a
In der Nacht, hinter der Straßenlaterne, ist der Bagger nahezu unsichtbar. Er ragt wie ein Felsen in den Straßenraum und bildet ein tödliches Risiko für andere Verkehrsteilnehmer. Die Warnbaken mit Leuchtsignal stehen nur hundert Meter entfernt auf der eigentlichen Baustelle.
 
Text und Fotos: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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