Trennscheiben und Schleifscheiben müssen vor dem erstmaligen Benutzen eine Klangprobe bestehen.
Mit einem hellen „Bling“ bestätigt die Scheibe (auf Keramikbasis), dass sie unbeschädigt ist. Vorgeschädigte Scheiben könne bersten und den Benutzer oder andere Personen in der Nähe schwer verletzen.
Scheiben und ihre Verpackungen tragen Sicherheits- und Risikohinweise, die der Benutzer lesen muss. Beschäftigte sind diesbezüglich zu unterweisen. Trennscheiben dürfen nicht zum Schleifen verwendet werden – und umgekehrt auch nicht.
Fragen zum sicheren Trennen und Schleifen beantworten die Außendienstmitarbeiter der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Service-Innendienst (Dagmar Kühl, Landshut, Tel. 0561/785-13631, Rita Kanjo, Augsburg und München, Tel. 0561/785-13172, Marianne Schön, Bayreuth und Würzburg, Tel. 0561/785-13480).
Die Klangprobe von Trennscheiben ist ein Bestandteil für das sichere Benutzen neuer Scheiben.
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!