Kinder und Jugendliche besser unterstützen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bietet versicherten Kindern und Jugendlichen mehr Früherkennungsleistungen als gesetzlich vorgeschrieben.

Lockdown und Home-Schooling während der Corona-Pandemie haben bei Kindern und Jugendlichen deutliche Spuren hinterlassen. Die LKK möchte Heranwachsende auf ihrem Weg zurück in die Normalität unterstützen und investiert daher stark in die gesundheitliche Vorsorge. Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 für Kinder sowie J1 und J2 für Jugendliche sind wichtige Bausteine zur gesunden Entwicklung. Sie helfen, psychische und physische Probleme frühzeitig zu erkennen. Kinder- und Jugendärzte können Gesundheitsproblemen gegensteuern und so die Heilungschancen steigern sowie Spätfolgen vermeiden. Besonders jetzt sind solche Früherkennungsangebote für Heranwachsende wichtig.

Mehrleistungen bei der LKK

Die Kosten für die Untersuchungen U1 bis U9 sowie J1 werden grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zusätzlich zum gesetzlichen Angebot beteiligt sich die LKK auch an den Kosten des „Grundschul-Checks“ (U10) für Kinder im Alter von sieben bis acht Jahren, des „Schüler-Checks“ (U11) für die Neun- bis Zehnjährigen und der Jugenduntersuchung J2 für Teenager im Alter von 16 bis 17 Jahren. 

Fit für die Schule – fit fürs Leben

Im Mittelpunkt der U10- und U11-Untersuchungen stehen die Entwicklung und die schulischen Fertigkeiten des Kindes. Bei Bedarf gibt der Arzt Tipps zu Bewegung, zu empfehlenswerten Sportarten und zur gesunden Ernährung. Die Jugenduntersuchung J2 beinhaltet eine allgemeine körperliche Untersuchung, aber auch eine ausführliche ärztliche Beratung über mögliche Pubertätsprobleme oder Sexualitätsstörungen. Ausführliche Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge.

Bundesweit einheitliches Erstattungsverfahren

Die LKK erstattet für die drei Untersuchungen U10, U11 und J2, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, jeweils einmalig 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Untersuchung. Für die Kostenerstattung reichen Versicherte einfach die Rechnung des Arztes bei der LKK ein. Für Versicherte in Bayern ist dieses Abrechnungsverfahren ab Januar 2022 neu. Anders als bisher müssen dann auch sie die Kosten für die Zusatzleistungen zunächst selbst tragen und bekommen sie von der LKK erstattet nachdem sie die Rechnung eingereicht haben.

Merkblätter und Filme

„Seelisch gesund aufwachsen“ Die Deutsche Liga für das Kind hat zusammen mit der SVLFG und anderen Partnern zehn Merkblätter und Filme „Seelisch gesund aufwachsen“ entwickelt. Eltern erhalten darin Informationen und Empfehlungen, wie sie die seelische Gesundheit ihres Kindes fördern können. Eltern können die Merkblätter kostenlos beim Besuch in den Kinderarztpraxen erhalten. Online sind die Flyer erhältlich unter www.seelisch-gesund-aufwachsen.de.

Text: SVLFG

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