Dürre Käferfichten, abgestorbene Kiefern und dann noch lokale Sturmschäden haben in Bayern sehr hohe Schadholzmengen verursacht. Das Fällen und Aufarbeiten dieser Bäume lässt auch die Unfallzahlen bei der SVLFG (= Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau) nach oben schnellen. Im 1. Halbjahr 2019 wurden der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bereits 16 tödliche Waldunfälle in Bayern gemeldet. (Im
Vergleich dazu: Im Jahr 2018 insgesamt 10 tödliche Waldunfälle in Bayern).
Eine relativ häufige Ursache für diese Unfälle ist der unbedachte Aufenthalt von Helfern im Gefahrenbereich (= „Fallbereich“). Der „Fallbereich“ ist die Kreisfläche mit einem Radius von mindestens der doppelten Baumlänge um den zu fällenden Baum. Sobald die Fällarbeiten beginnen, dürfen sich nurmehr der Motorsägenführer und eine Hilfsperson (z.B. um Keile zu setzen) in diesem Bereich aufhalten.
Zwei Warnrufe und Kontrollblicke durch den Motorsägenführer während der Fällung (bevor der Baum zu Fallen beginnt) sollen gewährleisten, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält oder sich in den Gefahrenbereich begibt.
Die Sicherheitsfälltechnik bietet dem Motorsägenführer eine wirksame Hilfe. Der 1. Warnruf und Kontrollblick erfolgt nach der Anlage des Fallkerbs, also vor Beginn des eigentlichen Fällschnitts. Vor dem Durchtrennen des Stütz- bzw. Haltebandes ruft der Motorsägenführer ein 2. Mal „Achtung!“ und überprüft den Fallbereich auf Personen. Erst jetzt wird mit der Motorsäge das Stütz-/Halteband durchtrennt und der Baum fällt. Denn auch hier gilt: „Du bestimmst, wann Dein Baum fällt!“
Weitere Informationen zur sicheren Waldarbeit finden Sie unter https://www.svlfg.de/forst
Die konsequente Einhaltung der doppelten Baumlänge als Gefahrenbereich würde viele Unfälle verhindern Fallbereich = doppelte Baumlänge rundum = Gefahrenbereich
Text und Foto: Martin Thoma