Holzpolter an Wanderwegen sind sehr sorgfältig und stabil zu errichten.
Kinder in Wandergruppen sehen in den Poltern willkommene Klettergelegenheiten. Auch wenn die Eltern die Aufsichtspflicht über die Kleinen haben, können „Kletterausflüge“ auf die Holzpolter nicht immer verhindert werden.
Auch im Arbeitsleben fordert die Unfallverhütungsvorschrift VSG 2.2 (Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz) „Lagerstätten“, dass Feststoffe sicher gelagert werden müssen. Dazu gehören auch Holzpolter.
Bei diesem Polter ist die stabile Lagerung der oberen Stämme fraglich. Hoffentlich wird es bald geräumt.
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!