Holzlagerplätze unter Freileitungen

Werden die Schutzabstände zu Freileitungen unterschritten, besteht akute Lebensgefahr.

Schutzabstände zu Freileitungen:
Hochspannung über 1.000 Volt bis 110.000 Volt: 3 Meter nach allen Seiten.
Hochspannung über 110.000 Volt bis 220.000 Volt: 4 Meter nach allen Seiten.
Hochspannung über 220.000 Volt bis 380.000 Volt: 5 Meter nach allen Seiten.
Bei unbekannter Spannung müssen die Abstände von 5 Meter nach allen Seiten eingehalten werden.

Deshalb gilt auch
– Vorsicht beim Unterfahren einer Freileitung (Ausleger und Kipper einfahren).
– Vorsicht beim Abladen mit einem Kipper.
– Vorsicht bei Kranarbeiten, unkontrollierten Ausschwingen von Lasten.

Denken Sie auch an Ihren Lohnunternehmer mit Hacker, dieser hat die Leitung vielleicht noch nicht bemerkt, oder arbeitet mit einem Kran mit längerer Reichweite. Machen Sie Ihn darauf aufmerksam.
Grundsätzlich sollte der Lagerplatz durchdacht werden, eventuell gibt es andere Lagermöglichkeiten.

Weitere Information finden Sie auf www.svlfg.de

2021 03 04 Holzlagerplätze unter Freileitungen
Lagerplatz unter einer Freileitung: Hier ist Vorsicht geboten.

Text und Foto: Jürgen Bauernfeind

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