Holz an Selbstwerber verschenken kann rechtliche Folgen für den Waldbesitzer haben

Holz an Selbstwerber verschenken kann rechtliche Folgen für den Waldbesitzer haben

Bei den derzeitigen Holzpreisen verschenken manche Waldbesitzer das Holz an Selbstwerber. Für den Waldbesitzer hat das aber bei einem Arbeitsunfall rechtliche Folgen.
Damit der Waldbesitzer aus der Haftung kommt, gibt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Tipps:
– Unterweisen Sie Ihre Selbstwerber und lassen Sie sich das Merkblatt für die Selbstwerbung von Holz unterschreiben. Dieses ist bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Förster erhältlich.
– Lassen Sie die Brennholzbäume nur von fachkundigen Personen fällen.
– Achten Sie darauf, dass die Selbstwerber Schutzkleidung bei der Motorsägenarbeit tragen und mindestens einen Motorsägenkurs besucht haben.
– Bei starkem Wind und schlechter Sicht ist die Waldarbeit einzustellen.
– Die Maschinen und Geräte müssen den geltenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen.
– Bei der Arbeit darf kein Alkohol getrunken werden.
– Nie alleine zur Waldarbeit, bei der Baumfällung sollten es aber auch nicht mehr als zwei sein.


Bildunterschrift:
Beim Aufarbeiten von liegendem Holz können auch mal mehr Personen helfen. Wenn Fällarbeiten durchgeführt werden, kann der Motorsägenführer zu viele Personen nicht mehr überwachen. Das Einhalten des Gefahrenbereichs „doppelte Baumlänge“ wird dann ein Problem.
Würden hier Fällarbeiten durchgeführt, wären hier eindeutig zu viele Personen im Wald. Der Waldbesitzer steht aber hier in der Pflicht, dass keine Unfälle passieren.

Bild und Text: Günter Stemplinger – SVLFG

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