Von der zum 1. Juli 2018 angepassten Rentenwertbestimmungsverordnung profitieren auch die Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft.
Die Renten erhöhen sich dadurch zum 1. Juli dieses Jahres in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in Ostdeutschland um 3,37 Prozent.
Laut Bundesarbeitsministerium ist diese positive Entwicklung auf die gute Arbeitsmarktlage und die Lohnsteigerungen der Vergangenheit zurückzuführen.
Erstmals greift in diesem Jahr für die neuen Bundesländer die gesetzliche Regelung, wonach der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen ist, dass er 95,8 Prozent des Westwertes erreicht. Die Angleichung erfolgt in sieben Schritten und wird im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Ab dem 1. Januar 2025 gilt dann überall in Deutschland ein einheitliches Rentenrecht.
Text: SVLFG