Vor dem Verwenden oder Wiederverwenden sind Hebezeuge auf sichtbare Mängel zu prüfen. Die Prüfergebnisse sollten dokumentiert werden. Am einfachsten geschieht dies mit Smartphone und Foto. Geht schnell, dokumentiert Datum und Ort.
Trägt ein Hebezeug ein CE-Zeichen, ist es eine „Auswechselbare Ausrüstung“. Für „Auswechselbare Ausrüstungen“ gelten die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie: Anhang I verlangt: Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften für Maschinen, z. B. zur Handhabung, zur Lastaufnahme, zur Minimierung von Gefährdungen durch die Beweglichkeit der Maschine, zur Kennzeichnung auf der Maschine und Hinweise zum sicheren Ge-
brauch in der Bedienungsanleitung. Die Bedienungsanleitung – und die darin enthaltenen Sicherheitshinweise – sind wertvolle Hilfen für den Unternehmer bei der Unterweisung der Mitarbeiter. Die bestätigen die erhaltene Unterwei-
sung mit Unterschrift. Gut unterwiesene Mitarbeiter erleiden weniger Unfälle, erzeugen weniger Sachschäden und beeinflussen das Betriebsklima und den Betriebserfolg positiv.
Wichtig dabei: Die Unterweisung muss Mitarbeiter-Wünsche berücksichtigen und Einwände ernst nehmen. Und sie muss durch die unterweisende Person (Chef, Vorarbeiter, Einsatzleiter) Wertschätzung vermitteln.
Hilfe zu und bei Unterweisungen zu allen Themen der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau (Tel. 0561/78513631 in Landshut für Bayern).
Hebezeug Palettengabel: Vor jedem Einsatz auf sichtbare Mängel überprüfen, z. B. auf Risse an Kettengliedern oder an Palettenzinken. Trägt ein Hebezeug ein CE-Zeichen, ist es nach Auffassung des Herstellers eine „Auswechselbare Ausrüstung“ und muss alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz einhalten (vergleiche: MRL 2006/42/EG, Anh. I).
Eine Bedienungsanleitung gehört zu den grundlegenden Anforderungen und kann gut für Unterweisungen genutzt werden.
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!