Wer Gülle aufrührt, ablässt oder transportiert, erzeugt tödlich giftige Gase. Wer Beschäftigte oder Familienangehörige hat, die mit Gülle zu tun haben, muss diese Personen bezüglich der Gasgefahren unterweisen. Unterweisungen sind grundsätzlich durch die unterwiesenen Personen mittels Unterschrift mit Datum zu quittieren. Nur unterwiesene Personen können die Gasgefahren richtig einschätzen und die richtigen Schutzmaßnahmen einleiten. Dazu ge-
hören:
– Ausreichende natürliche und technische Lüftung.
– Umluft unabhängiges Atemschutzgerät (da, wo kein einfacheres gefahrloses Verfahren möglich ist).
– Bereithalten von Rettungsgerät (z. B. Frontlader mit Seilwinde und Rettungsgeschirr.
– Zwei mit Rettungseinsatz beauftragte Personen mit entsprechender Unterweisung.
– Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Gülle und einem aktuellen Erste-Hilfe-Plan.
Die Berufsgenossenschaft bietet vor Ort Hilfe bezüglich der Gasgefahren durch Gülle an und zeigt in ihren Seminaren für Unternehmer und Beschäftigte praktische Lösungen zur Risikominimierung.
(Infos und Anmeldungen bei (Dagmar Kühl, Landshut, Tel. 0561/785-13631, Rita Kanjo, Augsburg und München, Tel. 0561/785-13172, Marianne Schön, Bayreuth und Würzburg, Tel. 0561/785-13480)
Hersteller von Güllemixern weisen mittlerweile auf die Vergiftungsgefahr beim Aufrühren hin. Gute Unternehmer unterweisen ihre Beschäftigten entsprechend.
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!