Versicherungsschutz abklären
Zurzeit sind viele zwangsweise zu Hause. Und sie sehen da die Arbeit, die liegengeblieben ist oder in letzter Zeit dazu gekommen st – zum Beispiel durch Sturm „Sabine“.
Arbeit wartet auf der Hofstelle (der Eltern, Schwiegereltern, Großeltern), der Baustelle (der eigenen oder der der Verwandten), in er Werkstatt oder im Wald. Dort ist das Verletzungs- und Sterberisiko am größten.
Wer jetzt nicht in der Firma arbeiten kann oder darf, arbeitet ebenzu Hause oder anderswo, im gefährlichsten Fall im Wald.
Die Frage ist: Sind diese Arbeiten immer versichert?
Die Antwort ist ein klares „Jein“ oder:
Es kommt immer auf den Einzelfall oder „auf den Zweck der Arbeit“ an. Deshalb vor dem Arbeitseinsatz erst mal bei der Berufsgenossenschaft anrufen, ob Versicherungsschutz besteht.
Für Landshut: Dagmar Kühl, Tel. 0561 785 13631;
für München und Augsburg: Rita Kanjo, Tel. 0561 785 13172;
und für Franken: Marianne Schön, Tel. 0561 78513480;
bei den Außendienstkollegen oder bei den im Internet veröffentlichten Telefonnummern der SVLFG (= Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Fritz Allinger
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