Für Arbeitgeber Pflicht: Güllegas-Unterweisung

Zwei Arbeiter starben heuer schon an Güllegasen – weil sie die Gefahr unterschätzt oder gar nicht gekannt haben.
 
Schwefelwasserstoff-Gas ist tödlich giftig. Es bildet sich in der Gülle, sobald diese bewegt wird. Da deutlich schwerer als Luft, bildet es Gas-Seen und Sümpfe und füllt Behälter, Kanäle und Schächte von unten her. Wer sich bückt (um zum Beispiel Werkzeug aufzuheben) und Güllegas dabei einatmet, wird sofort ohnmächtig.
 
Das Bergen/Retten von Güllegasopfern ist lebensgefährlich. Die Retter brauchen Sauerstoff-Geräte und Außenluft unabhängigen Atemschutz. Auch müssen sie technisch gesichert sein (z. B. Rettungsgeschirr mit Bergewinde).
 
Wer Beschäftigte hat, die mit Gülle, Güllelagerung und Gülletransport-Arbeiten beauftragt sind, muss diese Personen unterweisen.
 
Die Außendienstmitarbeiter der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unterstützen diese Unterweisungen durch Unfallbeispiele und mit praktischen Maßnahmen zur Risikominimierung.
 
Infos zu und Tipps gegen die Gefahren durch Güllegase erhalten sie unter folgenden Telefonnummern: Dagmar Kühl, Landshut, Tel. 0561/785-13631, Rita Kanjo, Augsburg und München, Tel. 0561/785-13172, Marianne Schön, Würzburg, Fürth und Bayreuth, Tel. 0561/785-13480.
 
Auch Familienbetriebe müssen ihre Angehörigen regelmäßig unterweisen, damit die Güllegas-Gefahren gering und Jung und Alt gesund bleiben.
 
Text: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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