Flotte Flitzer auf der Straße und im Betrieb

Schnell, klein, praktisch – Elektrokleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel Elektro-Roller, bieten auch in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau eine Menge Vorteile, wenn es darum geht, kurze Strecken zurückzulegen. Für eine unfallfreie Fahrt müssen jedoch mögliche Risiken bedacht und verbindliche Vorschriften zur Unfallhütung beachtet werden.
 
Für  Elektrokleinstfahrzeuge  im  öffentlichen  Straßenverkehr  gilt  die  Straßenverkehrsordnung. Diese regelt unter anderem, dass die handlichen E-Roller nur für eine Person zugelassen sind und nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Sie müssen außerdem versichert werden und verkehrssicher sein. Das heißt, Licht, Bremsen sowie Warnklingel müssen funktionstüchtig sein und Anhänger dürfen nicht gezogen werden. Wer einen E-Roller fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für das Führen anderer Fahrzeuge. Zugelassen sind die Flitzer auf Radwegen und Fahrradstraßen, der Gehsteig ist tabu. Fehlen spezielle Wege für Fahrräder, bleibt nur die Straße. Genau dort wird es besonders gefährlich. Deshalb sollten Fahrer zur eigenen Sicherheit alle Regeln beherzigen, die auch fürs Fahrradfahren gelten: Hintereinander fahren mit genügend Abstand zum Vordermann, Richtungswechsel rechtzeitig anzeigen, Helm sowie Kleidung in auffälligen  Farben  und  mit  Reflektor-Streifen  tragen.  Nebeneinander  darf  nur  gefahren  werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

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