Erste Hilfe für Erste-Hilfe-Kasten

Leisten Sie Ihrem Erste-Hilfe-Kasten erste Hilfe.
 
Spätestens wenn Sie ein Pflaster oder einen Verband brauchen, gehört das Erste-Hilfe-Material überprüft. Auch überprüft gehört im Betrieb (und in der Familie), wer kann „Erste Hilfe“. Oft sind Führerschein und Erste-Hilfe-Kurs ewig lang her. Auffrischung kann Not abwenden. Die Berufsgenossenschaften zahlen auf Nachfrage Erste-Hilfe-Kurse und Ersthelfer-Ausbildungen. „Wenn ich „Erste Hilfe“ bräuchte, möchte ich von Ersthelfern versorgt werden“, meint ein Lohnunternehmer. „Und deshalb schicke ich meine Fahrer und meine Service-Mitarbeiter alle auf einen Ersthelfer-Kurs. Das ist es mir wert“. Infos zur Ersten Hilfe, zum Ersten-Hilfe-Kasten und zu Ersthelfer-Kursen erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
 
(Rita Kanjo, Augsburg und München, Tel. 0561/785-13172,  Marianne Schön, Bayreuth und Würzburg, Tel. 0561/785-13480). Dagmar Kühl, Landshut, Tel. 0561/785-13631)
 
2019 10 08 Erste Hilfe
Erste Hilfe: Weiß jede oder jeder Bescheid über Erste Hilfe, ist das Material vollständig und gibt es im Betrieb Ersthelfer? 

Text und Foto: Fritz Allinger  – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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