Elektrische Betriebsmittel – Prüfpflicht und Betriebssicherheit

Elektrische Betriebsmittel müssen sicher sein.
 
Dazu gehören regelmäßige Prüfungen – mindestens alle vier Jahre. Und dazu gehören auch regelmäßige Sichtprüfungen vor jedem Einsatz. Ist ein elektrisches Betriebsmittel augenscheinlich nicht in Ordnung, darf es nicht verwendet werden. Der Unternehmer haftet bei Schäden (Personen-, Sach- und Brandschäden) aufgrund Verwendens schadhafter elektrischer Betriebsmittel.
 
In Bayern prüft die Elektroberatung Bayern (EBB) im Auftrag der Versicherungskammer Bayern und der landwirtschaftlichen Sozialversicherung elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf den Höfen und stellt einen Prüf- und Beratungsbericht aus. Dieser Prüf- und Beratungsdienst erhöht die Elektrosicherheit in Bayern nachhaltig.
 
Für sichere elektrische Betriebsmittel muss immer der Unternehmer sorgen.
 
2019 02 05 Elektrische Betriebsmittel 20190118
Nicht sichere Betriebsmittel müssen aus dem Betrieb entfernt werden und dürfen keinesfalls betrieben werden. Für Schäden haftet der Unternehmer.
 
Text und Foto: Fritz Allinger – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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