Elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen

Regelrecht verzweifelt sind manche Anrufer bei ihrer Berufsgenossenschaft. Bei ihnen hat es gebrannt und sie finden (oder haben) die Prüfnachweise nicht mehr.
 
Weil die Brandversicherer bis zu 25 % der Schadenssumme oder mehr einbehalten, wenn der Prüfnachweis fehlt, steht hinter der Verzweiflung oft sehr viel Geld.
 
Vier Jahre beträgt das Prüfintervall für landwirtschaftliche Betriebe bezüglich elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel. Dies fordert die Unfallverhütungsvorschrift (Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 1.4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, § 5, Prüfungen“).
 
Fehlt diese Prüfung und/oder der Nachweis dafür, werten die Brandversicherer dies im Schadensfall als grob fahrlässig. Zumindest vorerst halten sie Teile der Schadenssumme zurück.
 
Neben dem Brandschaden führt dies zu erheblichem Stress bei den Betroffenen. Vorbeugen können der Betriebsleiter und seine Familie, wenn sie rechtzeitig die Elektro-Prüfung anfordern und durchführen lassen. Selbstverständlich müssen die bei der Prüfung festgestellten Mängel unverzüglich behoben werden. Die Elektrofachkraft erstellt dann einen Instandsetzungsbericht – und ab da läuft wieder die vierjährige Prüffrist.
 
Bei jeder elektrotechnischen Veränderung/Erweiterung des Betriebes empfiehlt es sich, brandempfindliche Anlagen (z. B. Trocknungen, Photovoltaik-Anlagen, Hackschnitzel-Heizungen) mitprüfen zu lassen, wenn der Elektriker schon auf dem Hof ist.

Die regelmäßige und fristgerechte Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist Unternehmerpflicht und muss unabhängig vom Angebot der Elektroberatung Bayern durchgeführt und dokumentiert werden.  
 
Fragen zur Elektrosicherheit auf dem Betrieb beantworten die Brandversicherer und die Mitarbeiter der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Für Bayern: Dagmar Kühl in Landshut 0561/78513631, Rita Kanjo in Augsburg 0561/78513172, Marianne Schön in Bayreuth 0561/78513480).
 

 

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Auch Starkstromkabel und –Stecker sind elektrische Betriebsmittel und unterliegen der regelmäßigen Prüfung durch die Elektrofachkraft.  
 
Text und Foto: Fritz Allinger Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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