Ein Fall für Profis – Baumarbeiten dürfen nur fachkundige Personen durchführen

Ein gepflegter Friedhof zeichnet sich auch durch einen gut geplanten und gestalteten Gehölz- und Baumbestand aus. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und um die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sicher zu gestalten, erfordern insbesondere ältere Anpflanzungen mit Bäumen eine regelmäßige Pflege. Die Arbeitssicherheit hat dabei höchste Priorität.

Um notwendige Baumarbeiten und -fällungen professionell auszuführen, müssen alle Arbeitsschritte gewissenhaft geplant sein. Das Unfallrisiko ist hoch, Arbeitssicherheit hat höchste Priorität. So dürfen Baumarbeiten nicht allein ausgeführt werden. Grundlagen für sicheres Arbeiten sind die allgemeine und ortsbezogene Gefährdungsbeurteilung, die daraus resultierenden Betriebsanweisungen sowie die Beurteilung der Bäume und Gehölze. Sie regeln Arbeitsablauf, -aufwand und -verfahren sowie den Umfang des Technikeinsatzes verbindlich.

Wer darf was?
Sofern die Arbeiten von eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden sollen, muss vorab geklärt werden, wer dafür in Frage kommt. Vor allem gefährliche Baumarbeiten nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zu planen und auszuführen ist eine Aufgabe für Experten.

Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere:
– das Besteigen von Bäumen, einschließlich Arbeiten in der Baumkrone unter
Zuhilfenahme von Zugangstechnik, zum Beispiel einer Hubarbeitsbühne
– die Seilklettertechnik
– die Fällung von Gehölzen über 20 cm Brusthöhendurchmesser
– Arbeiten mit Motorsägen
– die Aufarbeitung von Windwürfen sowie von Wind- und Schneebruch

Nur wer über den entsprechenden Fachkundenachweis verfügt und sowohl physisch als auch psychisch geeignet ist, darf diese gefährlichen Arbeiten ausführen.


Arbeit nur mit Fachkundenachweis
Wer die Lehrgänge Arbeitssicherheit Baum I (AS Baum I) und Arbeitssicherheit Baum II (AS Baum II) an einer von der SVLFG begutachteten Fortbildungsstätte erfolgreich absol-viert, erwirbt die Fachkunde für die sichere Durchführung von Baumarbeiten. Vor der Weiterbildung stellt ein Arbeitsmediziner die gesundheitliche Eignung der Person fest. Der Nachweis darüber wird in der Personalakte hinterlegt.
Für einfache Pflege- und Schnittarbeiten im niedrigen Gehölz genügt die Teilnahme am zweitägigen „Grundlehrgang für Motorsäge“ des Lehrgangs AS Baum I. Daran anknüp-fend erfolgt der dreitägige „Aufbaulehrgang zur Erreichung der Fachkunde AS Baum I“.
Inhalte des Lehrgangs AS Baum I sind zum Beispiel die exakte Schnittführung unter Berücksichtigung der Spannungsverhältnisse beim Aufarbeiten von liegenden Bäumen, die Baumbeurteilung und die sichere Fällung mit der Sicherheitsfälltechnik. Dabei be-stimmt der Motorsägenführer die Fallrichtung und den Zeitpunkt, wann der Baum kippt. So gewinnt er genügend Zeit, um in die sichere Rückweiche zu treten.
Aufbauend auf den Kurs AS Baum I lernen die Teilnehmer im Lehrgang AS Baum II das fachkundige Arbeiten am Baum und in der Baumkrone von der Hubarbeitsbühne aus.
Wer mit Seilklettertechnik in Bäumen arbeiten will, benötigt die Lehrgänge „SKT A und B“.

Gefahrenbereich kennzeichnen
Vor Beginn der Baumarbeiten werden die Gefahrenbereiche deutlich sichtbar ausgewie-sen. An der Fällung nicht beteiligte Mitarbeiter und Friedhofsbesucher dürfen diese Bereiche während der Baumarbeiten nicht betreten. Auch während der Arbeiten muss laufend sichergestellt werden, dass sich keine unbeteiligten Personen im Gefahrenbe-reich aufhalten.

Die Persönliche Schutzausrüstung
Profis mindern ihr Verletzungsrisiko indem sie ihre Persönliche Schutzausrüstung konsequent tragen. Für Baumpflegearbeiten oder Fällungen mit der Motorsäge benötigen sie zum Beispiel ein Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Arbeitshandschuhe, eine Schnittschutzhose sowie Schnittschutzschuhe oder -stiefel. Dazu kommt die Aus-wahl geeigneter technischer Arbeitsmittel.

Vergeben oder selber ausführen?
Mitunter kann es sicherer sein, Baumarbeiten an Fremdfirmen zu vergeben, die sich darauf spezialisiert haben. Allerdings gelten auch für diese die VSG. Zur eigenen Si-cherheit sollte sich die für die Auftragsvergabe verantwortliche Person vom Lohnunter-nehmer schriftlich bestätigen lassen, dass er diese kennt und einhält. Unter www.svlfg.de; Suchbegriff: Verpflichtungserklärung gibt es dafür eine Musterverpflich-tungserklärung zum kostenlosen Download.


Weiterführende Informationen
Die SVLFG bezuschusst die Teilnahme an einem Lehrgang an einer von ihr qualitätsge-prüften Fortbildungsstätte. Die Empfehlungsliste gibt es online unter:
www.svlfg.de/lehrgaenge-fuer-arbeiten-mit-der-motorsaege

Grundlegende Vorschriften für die professionelle Durchführung von Baumarbeiten sowie zu den Anforderungen an die technischen Arbeitsmittel, wie zum Beispiel an Motorsägen, lesen Sie in den VSG unter den Punkten 4.2 sowie 3.1. Diese finden Sie online unter:
www.svlfg.de; Suchbegriff: VSG 4.2 beziehungsweise VSG 3.1

Hinweise und Ratschläge zu den Arbeitsverfahren, insbesondere zur Sicherheitsfäll-technik, eine Checkliste zur Arbeitssicherheit für motormanuelle Fällungen sowie die SVLFG-Broschüre „B08 Baumarbeiten“ finden Sie online unter:
www.svlfg.de; Suchbegriff: Baumarbeiten beziehungsweise Suchbegriff: B08

Für eine persönliche Beratung stehen die Präventionsexperten der SVLFG zur Verfü-gung. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner stehen online unter:
www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention

2020 12 14 1 Fällung Friedhof

2020 12 14 2 Schild Baumarbeiten

 Text und Fotos: Martin Erich Schmeiche – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 

 

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