Drallkeil- oder Bohrerspalter verschrotten

Wer (immer) noch einen Drallkeil- oder Bohrerspalter besitzt, muss diesen verschrotten und sich die Verschrottung bescheinigen lassen.
Letzteres übernehmen anerkannte Reststoff-Verwerter (Schrott-händler und Recycling-Unternehmen) sowie Fachwerkstätten.
Der Betrieb von Drallkeilspaltern/Bohrerspaltern ist in Bayern seit 1999 verboten. Dies gilt für alle Spalterarten mit drehendem Werkzeug (Anbau-Spalter an Kreissägen, Spalter mit und ohne Zuführ-Einrichtungen, Meterholz-Spalter mit und ohne Abschalt-Einrichtungen, Selbstbau-Varianten mit Elektro-Motor oder Zapfwellen-Antrieb).
Ereignet sich mit einem Drallkeilspalter/Bohrerspalter ein Unfall, haften Betreiber und Eigentümer (auch Verleiher) in gleichem Maße. Der Gedanke, Drallkeilspalter/Bohrerspalter an Dritte oder ins Ausland zu verkaufen, ist kein guter. Im Schadensfall ist der Verkäufer schnell ermittelt und dann drohen ihm rasch rechtliche Konsequenzen.
Wer Fragen dazu hat, wendet sich bitte direkt an den Autor (0049 1511 2222 570 oder 0049 1511 4625 7599 mit Foto auf WhatsApp).

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Drallkeil-/Bohrerspalter gibt es immer noch. Egal welcher Bauart – sie gehören verschrottet. Die Verschrottungsbescheinigung ist aufzubewahren.

Text und Foto: Fritz Allinger  – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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