Betriebselektrik: Geprüft werden muss

Jedes landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens alle vier Jahre seine ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft überprüfen lassen. So verlangt es die Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.4 der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (VSG steht für: Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit und ist damit der modernere Name für Unfallverhütungsvorschrift). Die Berufsgenossenschaft in Bayern bietet zusammen mit der
Versicherungskammer Bayern diese wiederkehrende Prüfung den landwirtschaftlichen Betrieben kostenfrei an. In den Genuss der kostenfreien Prüfung kommen all die Betriebe, deren Gemeinde gerade turnusmäßig für die Prüfung ausgewählt wird. Betriebsunternehmer dort werden angeschrieben und aufgefordert, sich für die Prüfung voranzumelden. Die Prüfung erfolgt dann durch einen Elektro-Fachprüfer der Elektro-Beratung-Bayern (EBB), einer Tochter des TÜV-Süd im Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Versicherungskammer Bayern.
Fragen rund um die Elektroprüfung und die gesetzliche Verpflichtung beantwortet im Vorfeld der Prüfung Dagmar Kühl, Service-Innendienst im Bereich Prävention in Bayern (Tel. 0871/696-280 oder 0561/785-13631).

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Sieht alt aus, besteht aber die Prüfung im Rahmen der vierjährigen, gesetzlich verlangten und wiederkehrenden Prüfung.
 
  
Text und Foto :SVLFG – Fritz Allinger

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