Asbestzement-Dach Durchbruch

Wer ein Asbestzementdach besitzt, muss beim Betreten mit Durchbrechen und Absturz rechnen.
 
Weil Asbestzementdächer nicht tragfest und nicht trittsicher sind, dürfen sie ohne weiteres nicht betreten werden. Bei Schäden an den Dachplatten (z. B. nach Sturm oder Hagel) sind ausschließlich Spezialfirmen zu beauftragen. Diese Firmen müssen den Nachweis nach der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519 führen und vorweisen können.
 
Neben dem Nachweis müssen sie entsprechend ausgerüstet sein (Schutzanzüge, Atemschutz, Schutzbrillen) und das Material ordentlich verpacken und entsorgen können.
 
Übrigens: Wer in Asbestzementplatten bohrt und sägt, sie zerkleinert oder als Baumaterial verwendet (z. B. zum Abdecken von Brennholz) handelt mindestens ordnungswidrig.
 
Infos zum sicheren Umgang mit Asbestzement-Platten gibt es bei der Berufsgenossenschaft und bei jeder Baufirma mit Nachweis der Technischen Regel Gefahrstoffe 519.

2020 08 05 Asbestzementdach IMG 1382 

Hier wurde eine Platte gewechselt. Alles ist gut gegangen. Die Absturz-, Durchbruchhöhe wäre mehr als sechs Meter gewesen. Der Dachbesitzer hat eine örtliche Baufirma mit TRGS 519-Nachweis mit den Arbeiten beauftragt. Schlüsselwörter: TRGS 519, Asbestzement-Platten, Dachdurchbruch, Vergabe von Aufträgen.
 
 
Text und Foto: Fritz Allinger Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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