Alte Gebäude und Oberböden, eine Gefahr für Leib und Leben

In alten landwirtschaftlichen Gebäuden kommt es immer wieder zu teils schweren, oft sogar tödlichen Unfällen, weil die Böden der geforderten Belastung nicht mehr standhalten. So erging es auch einer Altenteilerin auf einem Nebenerwerbsbetrieb. Der Sohn wollte eine alte Scheune auf der Hofstelle abreißen und dort eine neue Garage errichten. Seine Mutter wollte ihrem Sohn helfen und das am Oberboden gelagerte Reststroh herunterwerfen und so den Abriss mit vorbereiten. Durch undichte Dachziegel war allerdings über die Jahre hinweg der Bodenbelag nass und morsch geworden und altes Stroh verdeckte diese morschen Stellen, so dass sie für die Austraglerin nicht ersichtlich wa-
ren. Bei ihrer Arbeit brach die Frau plötzlich durch den Bodenbelag. Glücklicherweise blieb sie mit den Schultergelenken im Oberboden hängen und konnte befreit werden. Wäre sie heruntergefallen, wäre sie auf einen alten Pflug gestürzt, der genau unter der Durchbruchstelle stand. „Nie mehr werde ich mich wegen einer so unsinnigen Arbeit solchen Gefahren aussetzen“, sagt die Frau heute.
Sollen ungenutzte Oberböden betreten werden oder alte Gebäude abgerissen werden, so rät die Berufsgenossenschaft:
 
•  Gehen Sie ohne Sicherung nicht auf Oberböden, deren Tragfähigkeit Sie nicht einschätzen können
•  Sperren Sie die Zugänge zu Gebäuden oder Oberböden, wenn diese nicht mehr benutzt werden, damit nicht Kinder oder Unbefugte in Gefahr geraten.
•  Lassen Sie Abrissarbeiten von Fachfirmen erledigen.
•  Sollen alte Gebäude oder Oberböden wieder reaktiviert werden, so lassen Sie diese von Fachleuten (Zimmerer, Baumeister) beurteilen, ob sie der geforderten Belastung standhalten.  
•  Kontrollieren Sie regelmäßig ihre Bodenbeläge und bessern Sie diese bei Bedarf aus.
 
Bodenbeläge
Dieser Bodenbelag wäre einer Austraglerin bald zum Verhängnis geworden.
 
 
Text und Foto: SVLFG – Andreas Betz

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