In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates stand zunächst die Vorstellung der Sanierungsstudie der Firma Sehlhoff zur Sanierung und Erweiterung der bestehenden Kläranlage in Oberschneiding auf der Tagesordnung. Aufgrund der Überlastung der Kläranlage sowie der zum 31. Dezember 2027 auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnis muss die Kläranlage entweder ertüchtigt und erweitert oder aufgelassen und an eine größere Kläranlage angeschlossen werden.
Derzeit ist die Kläranlage auf 2.400 EW auslegt und das gereinigte Abwasser wird dem Ödbach und dem Irlbach zugeführt. Die Grenzwerte für die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Gewässer werden derzeit eingehalten. Nachdem es sich bei beiden Gewässern jedoch um sehr leistungsschwache Gewässer handelt und ein sehr schlechtes Mischungsverhältnis besteht, fordert das Wasserwirtschaftsamt eine Ableitung des gereinigten Abwassers in die Aiterach bei Aiterhofen oder eine Auflassung der Kläranlage und Anschluss an die Kläranlage Straubing.
Alle drei Varianten wurden ausführlich vorgestellt. Nachdem Wasserrechte in der Regel für 20 Jahre gültig sind, wurde die Zielausbaugröße für diesen Zeitraum auf 3.800 EW festgelegt.
Die Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage würde nach aktuellen Schätzungen Investitionen in Höhe von rund 7,3 Millionen Euro erfordern. Hier müsste ein zusätzliches Kombibecken errichtet werden, welches identisch mit dem derzeitigen Becken ist, aber etwas größer. Bei dieser Variante bestehen auch die höchsten Anforderungen an die Reinigungsleistung. Die von den Investitionskosten günstigste Variante wäre die Errichtung einer Ableitung des gereinigten Abwassers in die Aiterach. Hier wären auf der Kläranlage selbst nur geringe Umbaumaßnahmen erforderlich, jedoch schlägt hier der Ableitungskanal mit ca. 5,5 km bei den Kosten zu Buche. Diese Lösung würde rund 7,2 Millionen Euro kosten.
Der Anschluss und die Einleitung in die Straubinger Abwasseranlage wird auf etwa 7,7 Millionen Euro geschätzt. Hier wäre der Bau einer ca. 10,6 km langen Druckleitung zum Kanalnetz in Straubing sowie die Errichtung einer Pumpstation auf dem Kläranlagengelände erforderlich. Das bestehende Becken könnte für die Mischwasserbehandlung weiterverwendet werden und es müsste voraussichtlich kein neues, zusätzliches Becken errichtet werden, falls die statischen Prüfungen positiv sind.
In allen Varianten ist bei den Kosten auch die Problematik der Mischwasserbehandlung bereits beinhaltet. Das vorhandene Bauwerk entspricht nicht mehr den gültigen Regelwerken und somit ist auch hier eine Sanierung erforderlich.
In einer vom Landesamt für Umwelt vorgegebenen Kostenvergleichsrechnung sind alle drei Varianten auf 50 Jahre gesehen wirtschaftlich gleich zu bewerten. Daher konnte die Gemeinde frei entscheiden, welche der Varianten umgesetzt werden sollte.
Nachdem nicht absehbar ist, welche Anforderungen von staatlicher Seite künftig festgesetzt werden, wären bei den ersten beiden Varianten in 20 Jahren evtl. erneute Ausbau- oder Ertüchtigungsmaßnehmen notwendig. Bei der Auflassung der Kläranlage Oberschneiding und Ableitung zur Kläranlage Straubing wäre man hier zukunftssicher aufgestellt. Zudem wäre der Ableitungskanal zur Kläranlage Straubing mit 2,12 Mio. Euro förderfähig. Nach ausführlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die Variante „Anschluss an die Straubinger Abwasseranlage“ weiterzuverfolgen. Die Gespräche mit der Stadt Straubing sind fortzusetzen und die Beschlüsse der entsprechenden Gremien herbeizuführen.
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde über die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beraten. Bei der vorherigen Förderrunde wurde die Gemeinde unter 3.600 Interessenbekundungen nicht berücksichtigt. Für das neue Programm soll nun erneut eine Interessensbekundung für das Oberschneidinger Naturbad eingereicht werden. Ziel ist es, eine Förderung für das Auskleiden des bestehenden betonierten Beckens mit Edelstahl und dazugehörigen Nebenarbeiten sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu erhalten. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen einstimmig zu.
Auch im dritten Tagesordnungspunkt stand das Naturbad im Mittelpunkt. Kämmerin Anna Nedbal stellte die Änderungssatzung zur Gebührenerhebung vor. Künftig erhalten auch Nutzer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ermäßigte Eintrittspreise.
Unter den Punkt „Bekanntgaben“ gab Bürgermeister Schmerbeck zu Protokoll, dass die Firma EQT, die sich im Gewerbe- und Industriegebiet ansiedelt, die Fertigstellung ihres Bauvorhabens für November 2026 plant.