Die Gemeinde Oberschneiding strebt eine Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Oberschneiding nach Norden an. Das Grundstück Fl. Nr. 736 Gemarkung Wolferkofen hat eine Größe von 89.445 m² und soll über die bestehende Industriestraße erschlossen werden. Dem Gemeinderat wurde der erste Vorentwurf, für den das Büro Heigl beauftragt wurde, vorgestellt. Die Festsetzungen sollen sich an dem bereits bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet Oberschneiding orientieren. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 24 zu ändern und die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebiets auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 736 Gem. Wolferkofen entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros vorzunehmen.
Im zweiten Punkt der Tagesordnung informiert Geschäftsleiter Johann Gögl über die 2023 erlassene Kommunalrechtsnovelle zum Thema Haupt- oder Nebenamtlichkeit eines Bürgermeisters und die Aufforderung des Innenministeriums dies im Gemeinderat zu besprechen. Mittlerweile wird hier im Vergleich zu früher eine umgekehrte Systematik angewandt. Das bedeutet, dass in Kommunen zwischen 2.500 und 5.000 Einwohnern die Bürgermeister ihren Dienst hauptamtlich ausführen. Möchte eine Kommune nur einen „ehrenamtlichen“ Bürgermeister, müsste dies per Satzung im Gemeinderat beschlossen werden. Das Bürgermeisteramt in der 3.300 Einwohner zählenden Gemeinde Oberschneiding ist ein Hauptamt, insofern würde sich für Oberschneiding nichts ändern. Bürgermeister Ewald Seifert erläuterte hierzu kurz, dass es heutzutage in einer Gemeinde der Größenordnung von Oberschneiding, die eigenständig sei und keiner Verwaltungsgemeinschaft angehöre, nahezu unmöglich wäre das Bürgermeisteramt nur in Teilzeit auszuführen. Kein vergleichbares Unternehmen in der freien Wirtschaft mit 100 Mitarbeitern und einem Umsatz im niederen zweistelligen Millionenbereich würde seinem Chef sagen: Geh Vormittag wo anders hin und kümmere dich Nachmittag um deine Firma, so Seifert.
Er gab auch einen kurzen Querschnitt über die enorme Breite und Vielfalt der anfallenden Arbeiten, die täglich zu bewältigen seien. So komme er beispielsweise pro Jahr auf rund 6.000 E-Mails, die zu bearbeiten seien. Die Fülle der Aufgaben beinhalte die Leitung von Gemeinderatssitzungen, deren Vor- und Nachbereitung, verschiedenste Bürgeranliegen, Notartermine, Mitarbeitergespräche, Baustellentermine, Ansiedlungsgespräche, Trauungen, Grundstücksverhandlungen, Vorstellungsgespräche, Termine mit anderen Behörden, Vereinsveranstaltungen und noch vieles mehr. Auch zu Haftungsfragen, die ein Bürgermeister tragen müsse, informierte er die Anwesenden. So haftet ein Bürgermeister in letzter Instanz für alles, was er durch eine mangelhafte Organisation oder Ausstattung der Verwaltung mitverantworte, so zum Beispiel für Unfälle im Naturbad, wenn er es versäume, entsprechend geschulte Rettungsschwimmer vor Ort zu haben. Zusätzlich informierte er auch darüber, dass selbst Gemeinderäte in bestimmten Fällen für im Kollektiv getroffene Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden könnten.
Sollte der Gemeinderat der Ansicht sein, das Bürgermeisteramt könnte oder sollte wieder als Ehrenamt ausgeübt werden, so müsse der Gemeinderat rechtzeitig, mindestens 90 Tage vor der nächsten Wahl eine entsprechende Satzungsentscheidung treffen. Hierüber bestand allerdings auf Seiten der Gemeinderatsmitglieder keinerlei Diskussionsbedarf. In der anschließenden Abstimmung wurde einstimmig die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters in der nächsten Legislaturperiode beschlossen.
In den Bekanntgaben teilte der Bürgermeister mit, dass bei passender Wetterlage zu den Pfingstferien das Naturbad geöffnet werden soll.