Bereits in der Sitzung vom 06.02.2025 wurde der Gemeinderat über die mögliche Gründung eines Kommunalunternehmens in der Gemeinde Oberschneiding informiert. Dabei wurden die möglichen Rechtsformen und die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion und Feststellung aller offenen Fragen wurde damals beschlossen, den Steuerberater Bernhard Popp einzuladen, der Fachmann auf diesem Gebiet ist. In der aktuellen Satzung stellte Herr Popp dann die an die Gemeinde Oberschneiding angepasste Mustersatzung vor und beantwortete alle Fragen. Dabei war es dem Gremium sehr wichtig zu erfahren, welche Vorteile die Gemeinde bei der Gründung eines Kommunalunternehmens hätte. Als Hauptvorteil nannte Popp unter anderem die Flexibilität bei der Aufgabenerfüllung und die Möglichkeit der Nachverhandlung bei Ausschreibungen. Somit könnten in diesem Bereich Kosten eingespart werden. Trotz Kosten, die unter anderem für Steuerberatungs- oder Verwaltungskosten anfallen, ist davon auszugehen, dass das Rechnungsergebnis am Jahresende positiv ausfällt. Nachdem alle offenen Fragen zur Zufriedenheit aller geklärt werden konnten, wurde beschlossen in der Gemeinde Oberschneiding ein Kommunalunternehmen zu gründen. Dies soll umgehend bei der Kommunalaufsicht angezeigt werden, damit nach den geforderten sechs Wochen die Satzung ausgefertigt und die Arbeit des Kommunalunternehmens aufgenommen werden kann. Verwaltungsratsvorsitzender des Kommunalunternehmens ist Kraft Amtes Bürgermeister Seifert, die vier benötigten Verwaltungsräte samt Stellvertreter werden in der nächsten Sitzung bestellt. Die erste Aufgabe des Kommunalunternehmens wird der Bau des Schulersatzgebäudes in der Straubinger Straße.
Im zweiten Punkt der Tagesordnung informierte die Architektin der Gemeinde Susanne Ristl über die notwendigen baulichen Maßnahmen an Kindergarten und Gemeindesaal in Reißing. Damit der Saal im ersten Obergeschoß wieder als Veranstaltungsraum für mehr als 30 Personen genutzt werden kann, müssen im Gruppenraum des Kindergartens zwei Stahlträger zur Verstärkung eingezogen werden. Hier laufen aktuell noch die Planungen, wie und wann diese Maßnahmen umgesetzt werden können. Bis dahin kann der Gemeindesaal nur für Veranstaltungen bis maximal 30 Personen genutzt werden. Ristl informiert außerdem darüber, dass der Außenputz und der Eingangsbereich in einem sehr schlechten Zustand sind. Der Eingang soll noch heuer saniert werden und auch der Putz noch vor dem Winter abgetragen werden, damit der Frost über den Winter die Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk zieht. Im Jahr 2026 soll der Putz dann erneuert werden. Entscheiden musste der Gemeinderat hier noch über den Antrag der Reißinger Bachtalschützen auf Ausbau des Dachgeschosses zu einem Schießstand. Susanne Ristl erläuterte hierzu, dass hierfür die Schaffung eines zweiten Fluchtweges in Form eines Treppenturmes an der Westseite nötig sei. Außerdem müssten auch hier aufwendig Stahlträger gezogen werden, um die Statik zu gewährleisten und Decke, Außenwände und Dach müssten wärmeschutztechnisch gedämmt werden. So stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, die Stahlträger für den Gemeindesaal einzuziehen und die Außentreppe und den Außenputz zu sanieren, zu. Einstimmig abgelehnt wurde aus genannten Gründen allerdings der Antrag auf Errichtung eines Schießstandes.
Im letzten Tagesordnungspunkt beriet der Gemeinderat über den Erlass einer Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes im Ortskern Oberschneiding. Eine Gemeinde kann laut § 25 Abs. 1 Sat 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch eine Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht auf Grundstücke zusteht. Nach einer ausführlichen Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen eine solche Satzung zu erlassen.
Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht in den nächsten Wochen auf den geplanten Bürgerveranstaltungen der Gemeinde Oberschneiding, die Möglichkeit sich ausführlicher über die vorgenannten Beschlüsse zu informieren und zu allen Themen, zu denen Interesse besteht, ihre Fragen zu stellen. Folgende Termine sind geplant: 22.04.2025 – Bürgerversammlung im Gasthaus Schneil in Riedling, 25.04.2025 Bürgerversammlung im Gasthaus Krinner in Oberschneiding und 28.04.2025 Bürgerversammlung im Gasthaus Hartlwirt in Lichting. Die Versammlungen beginnen jeweils um 19:00 Uhr.