Sitzungsbericht 2024-04-10

In der letzten Gemeinderatssitzung hat die Verwaltung im ersten Tagesordnungspunkt eine Kindertageseinrichtungensatzung für das Kinderhaus Löwenzahn vorgestellt. Die Satzung ist an die Mustersatzung angeglichen und ziemlich identisch mit der Kindertageseinrichtungensatzung der Kindertagesstätte Pusteblume. Die Punkte, die in der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2024 beraten wurden, sind bereits in der Satzung eingearbeitet. Zusätzlich wurde geändert, dass die Kinder, die den Kindergarten und den Kinderhort besuchen und ein Mittagessen einnehmen möchten, bis mindestens 13.30 Uhr gebucht werden müssen. Die pädagogische Kernzeit in der Kinderkrippe soll von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sein und zusätzlich wird für den Ferienhort eine pädagogische Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr eingeführt. Die Satzung soll ab 01.06.2024 in Kraft treten und bereits für die noch anstehenden Betreuungsverträge gelten.

Gegenstand der Kindertageseinrichtungensatzung für das Kinderhaus Löwenzahn ist hauptsächlich Personal, Aufnahmeregelungen, Öffnungs- und Betreuungszeiten, Inanspruchnahme von Buchungszeiten, Besuchsregelungen (auch bei Krankheit), Abmeldung, Ausscheiden und Ausschluss eines Kindes.

Die Verwaltung hat für das Kinderhaus Löwenzahn auch eine Kinderhausgebührensatzung verfasst. Die Satzung ist ebenfalls an die Mustersatzung angeglichen und identisch mit der Gebührensatzung der Kindertagesstätte Pusteblume. Diese Satzung soll auch ab 01.06.2024 in Kraft treten und ebenso wie die Kindertageseinrichtungensatzung bereits für die noch anstehenden Betreuungsverträge gelten.

Die Kindergartengebührensatzung regelt die Gebührenpflicht, Gebührenschuldner, Gebührentatbestand, Entstehen und Fälligkeit, Gebührenmaßstab, Gebührensatz, Ermäßigung, Befreiung und Entlastung.

Grundsätzlich sollen für alle Kindertageseinrichtungen einer Kommune die gleichen Gebühren gelten. Deshalb sollen für das Kinderhaus Löwenzahn ab 01.06.2024 die aktuellen Gebühren der Kindertagesstätte Pusteblume gelten und ab 01.09.2024 die bereits beschlossenen Gebühren für die Kindertagesstätte Pusteblume.

Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, die neue Kindertageseinrichtungensatzung mit Wirkung vom 01.06.2024 sowie die neue Kinderhausgebührensatzung mit Wirkung vom 01.06.2024 zu erlassen.

Im zweiten Tagesordnungspunkt nimmt der Gemeinderat Kenntnis davon, dass von den aktiven Mitgliedern der FFW Reißing in der Dienstversammlung am 23.03.2024 als neuer Kommandant Herr Matthias Ittlinger gewählt wurde. Neuer stellvertretender Kommandant ist Herr Thomas Adam. Herr Ittlinger hat die erforderlichen Lehrgänge und Herr Adam wird diese zeitnah absolvieren.

Es wurde beschlossen, beide gemäß Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz (BayFwG) ab sofort in ihren Ämtern zu bestätigen.

Im dritten und letzten Tagesordnungspunkt wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass ein privater Betreiber auf dem Grundstück mit der Flurnummer 930 Gem. Reißing eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten möchte. Die geplante Anlage umfasst eine Fläche von ca. 9,48 ha.

Es wurde beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch das Deckblatt Nr. 19 fortzuschreiben. Des Weiteren wurde ebenfalls beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) „SO Photovoltaikanlage Noisling“ auf dem Grundstück mit der Flurnummer 930 der Gemarkung Reißing aufzustellen.

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